9021
    • Begriff

      • Definition
        Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts über die Erbfolge, über den Umfang des Erbrechts und über die Verfügungsbeschränkungen des Erben durch die Anordnung einer Vor- und Nacherbfolge oder durch die Anordnung einer Testamentsvollstrechung, §§2353, 2363, 2364

    • Rechtswirkungen des Erbscheins

      • Öffentlicher Glaube (§2366)

Bewerte diese Mindmap:

{{percent}}%
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10

Tags:

#Voraussetzungen # Prüfung # Rechtsfolgen # Anspruch # Schema # Studium # Mindmap # Übersicht # Aufbau # Prüfungsschema # Skript # Kommentar #Jura
Mindmap teilen: