
9258
- Notariatskunde
- freiwillige Gerichtsbarkeit
- DefinitionSie regelt + ordnet angestrebte Rechtsverhältnisse
- Grundbuch-, Wohnungs- und Eigentumssachen
- Vereins- und Handelsregister
- Vormundschafts-, Betreuungs-, und Nachlasssachen
- A stirbt. Begehrt sein Sohn B die Erteilung eines Erbscheins ist das AG im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig!
- Notariatsformen
- Anwaltsnotariat
- (Nur) Notariat
- Beamtennotariat
- Notare
- Unabhängige Vetreter eines öffentlichen Amtes
- Sie werden bestellt für Beurkundungen von Rechtsvorgängen
- Sie werden bestellt für andere Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege
- Er ist unabhängiger + unparteiischer Betreuer der Beteiligten
- Tätigkeitsverbot bei Klärung von widerstreitende Interessen der Beteiligten
- Notarkammer
- DefinitionKörperschaft des öffentlichen Rechts
- DefinitionSie führt Aufsicht über die Notare
- DefinitionSie prüft, ob Notare die Regeln + Gesetze befolgen
- Gerichtliche Register
- Handelsregister
- Vereinsregister
- Genossenschaftsregister
- Partnerschaftsregister
- Grundbuchamt
- streitige Gerichtsbarkeit
- DefinitionSie entscheidet über alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten!
- Schadensersatzansprüche
- Eigentumsansprüche
- Kaufpreisansprüche
- Will B dagegen seinen Pflichtteil einklagen, muss er sich an das AG bzw. LG als Teil der streitigen Gerichtsbarkeit wenden.
- Rechtsgrundlagen
- Bundesnotarordnung BnotO
- Beurkundungsgesetz BeurkG
- Dienstordnung für Notare DONot
- Kostenordnung KostO
- Rechtsanwälte
- unabhängige Berater + Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten
- Keine Pflicht zur Neutralität
- Sie müssen für Mandanten Partei ergreifen
- Sie müssen Mandanten würdig vertreten
- Grundbuch
- Aufschrift
- Amtsgericht, Grundbuchbezirk, Grundbuchblattnummer
- Bestandsverzeichnis
- Gemarkung, Flur, Flurstück, Wirtschaft, Lage, Größe
- Erste Abteilung
- (Eigentumsverhältnisse), Eigentümer, Grundlage der Eintragung
- Zweite Abteilung
- Lasten + Beschränkungen, die nicht Grundpfandrechte sind
- Z.B. Nießbrauch, Reallasten, Voraufsrechte, Erbbaurecht)
- Dritte Abteilung
- Grundpfandrechte
- Z.B. Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden
Bewerte diese Mindmap:
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10