
- Die 4EU Grundfreiheiten
- Schema:
allg. Prüfungsschema
Anwendungsbereich
Keine horizontale Wirkung zwischen Privaten und auch
nicht zu Lasten eines Bürgers. Ausnahme bei Arbeitnehmer-
freizügigkeit, wenn eine Partei eine dem Staat vergleichbare
Machtposition hat.
Beeinträchtigung
offene Diskriminierung
versteckte Diskriminierung
Rechtfertigung
geschrieben
ungeschrieben (Gebhard
bzw. Cassis Formel)
Verhältnismäßigkeit
effet utile, Art. 4 III EUV
kein Verstoß gegen Unionsgrundrechte
- Schema:
Warenverkehr
Art. 28, 30 ff.
Anwendungsbereich
persönlich
natürliche Person
juristische Person
sachlich
Ware
körperlicher Gegenstand
Geldwert
Gegenstand von Handelsgeschäften
z.B. auch: Strom
z.B. auch: Abfälle
Unionsware, Art 28 II AEUV
vollständig innerhalb der Union gewonnen/hergestellt, oder
unter Verwendung von Bestandteilen zusammengesetzt wurden, die aus Union stammen, oder
bei denen Bestandteile aus Drittenstaaten verwendet wurden, die in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurden
andere Freiheiten
Bereichsausnahme
medizinische Produkte?
Beeinträchtigung
Handeln eines Verpflichteten
Mengenmäßige Ein- und Ausfuhrbeschr, Art 34
(wenig praxisrelevant)
'Maßnahmen
gleicher Wirkung'
= mittelbare Eingriffe
Dassonville Formel
(sehr weit)
#
Behinderung des innergemeinschaftlichen Handels
unmittelbar oder mittelbar
tatsächlich oder potenziell
Bierfall
(Reinheitsgebot)
Diskriminierung oder formell unterschiedslos geltende Maßnahme
unterschiedlich
Rechtfertigung nach Art 36 S. 1 AEUV
Verhältnismäßigkeit nach Art. 36 S. 2 AEUV
unterschiedslos
Produktbezogen ? Rechtfertigung
vertriebsbezogen ? Keck
Neuer Knoten
vertriebsbezogene
Maßnahmen (Keck Urteil)
nicht erfasst sind
Maßnahmen, die
#
z.B.: Preis
Abgrenzung zur Produktbe-
zogener Regelung
Abgrenzung zur 'versteckten Diskriminierung'
z.B. Keck: wehrt sich erfolglos gegen Gesetz, das
Wiederverkauf unter Einstandspreis verbietet
Rechtfertigung
Art. 36 AEUV
Cassis-De-Dijon-Formel
(ungeschr. Rechtfertigung)
zwingendes Erfordernis des Gemeinwohls
z.B.: Gesundheitsgefahr
steuerliche Kontrolle
Lauterkeit des Handelsverkehrs
Verbraucherschutz
z.B.: Gesundheitsgefahr
z.B.: Gesundheitsgefahr
Grundrechte-Charta
Verhältnismäßigkeit
Verhältnismäßigkeit
Vorprüfung
Sekundärrecht?
binnenmarkttypisches Merkmal:
grenzüberschreitender Sachverhalt
Abgrenzung zum
reinen Inlandssachverhalt
weitere
Kapital - /
Zahlungesetzliche Schuldverhältnisseerkehr
Dienstleistungsfreiheit Art. 56 ff.
Anwendungsbereich
persönlich
alle EU-Bürger nach Art. 20 (Art 56)
Familienangehörige
Art 8 EMRK
Drittstaatsangehörige
(-) nur bei int. Abkommen
jur. Personen
sachlich
Subsidiarität?
wenn Anwendungsbereich beider Grundfreiheiten eröffnet
Schwerpunkt der Maßnahme?
Katalog des Art 57 II?
Dienstleistung: Art. 57
Leistung: selbstständige, unkörperliche Tätigkeiten
Entgeltlich: wirtschaftlich, wie bei Arbeitnehmerfreizügigkeit
Aktive/Passive Dienstleistungsfreiheit
Bereichsausnahme: Art. 51
für hoheitliche Aufgaben
EuGH: Notare nicht erfasst
Beeinträchtigung
Handeln eines Verpflichteten
'Kontingentierungen'
'Maßnahmen
gleicher Wirkung'
= mittelbare Eingriffe
Gebhart-Formel
Maßnahmen, die die Ausübung behindern oder weniger attraktiv machen können
Diskriminierung oder formell unterschiedslos geltende Maßnahme
unterschiedlich
offen: Rf nach 62,52
versteckt: Rf nach 62,52/ Verhältnismäßigkeit, Cassis/Verhältnism.
unterschiedslos
Produktbezogen ? Rechtfertigung
vertriebsbezogen ? Keck
Anwendung?
vertriebsbezogene
Maßnahmen (Keck Urteil)
Marktzugangskriterium
Berufsausübungsregelung
Rechtfertigung
62,52 AEUV
s.o.
Personenfreizügigkeit