Ausschreibungs(Submissionsbetrug),   § 263 Schema
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  • Ausschreibungs(Submissionsbetrug), § 263

    • objektiver TB

      • Beispiel
        Täuschung: ausdrückliche oder konkludente Erklärung, keine Absprachen mit anderen Anbietern getroffen zu haben

      • Beispiel
        Irrtum: Vorstellung, es handele sich um ein 'korrektes' Angebot

      • Beispiel
        Vermögensverfügung

        • Eingehungsbetrug: Eingehen der Verbindlichkeiten durch Vertragsschluss

        • Erfüllungsbetrug: Zahlung des vereinbarten Preises

      • Vermögensschaden (BGHSt 38, 186; NStZ 2008, 96)

        • Eingehungsbetrug: Der hypothetische Wettbewerbspreis ist geringer als der vereinbarte Preis. Schätzung möglich (in dubio pro reo). Kriterien sind: * Submissionskartelle werden gebildet und am Leben erhalten, um höhere als sonst erzielbare Preise zu erlangen. * Kenntnis von der Beteiligung anderer Unternehmen beeinflusst Höhe des eigenen Angebots. * Erlangung eines höheren Preises ist Ziel der Absprache. * Ausgleichszahlungen an andere.r Knoten

        • Erfüllungsbetrug: * Reduzierung auf Selbstkostenfestpreis bei Absprache * Nichtgeltendmachen von Schadensersatzansprüchen und/ oder Vertragsstrafen

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