
9624
- Ausschreibungs(Submissionsbetrug), § 263
- objektiver TB
- BeispielTäuschung: ausdrückliche oder konkludente Erklärung, keine Absprachen mit anderen Anbietern getroffen zu haben
- BeispielIrrtum: Vorstellung, es handele sich um ein 'korrektes' Angebot
- BeispielVermögensverfügung
- Eingehungsbetrug: Eingehen der Verbindlichkeiten durch Vertragsschluss
- Erfüllungsbetrug: Zahlung des vereinbarten Preises
- Vermögensschaden (BGHSt 38, 186; NStZ 2008, 96)
- Eingehungsbetrug: Der hypothetische Wettbewerbspreis ist geringer als der vereinbarte Preis. Schätzung möglich (in dubio pro reo). Kriterien sind: * Submissionskartelle werden gebildet und am Leben erhalten, um höhere als sonst erzielbare Preise zu erlangen. * Kenntnis von der Beteiligung anderer Unternehmen beeinflusst Höhe des eigenen Angebots. * Erlangung eines höheren Preises ist Ziel der Absprache. * Ausgleichszahlungen an andere.r Knoten
- Erfüllungsbetrug: * Reduzierung auf Selbstkostenfestpreis bei Absprache * Nichtgeltendmachen von Schadensersatzansprüchen und/ oder Vertragsstrafen
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