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- Das Strafurteil
- I. Rubrum, § 275 III StPO
- Aktenzeichen
- bezeichnung des Gerichts
- 'Urteil' ' Im namen des Volkes'
- Personalien des Angeklagten
- 'wegen Straftat (u.a.)
- Spruchkörper
- tag der mündlichen Verhandlung
- Richter, Schöffen,Verteidiger, Beamte der Staatsanwaltschaft, Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, Nebenkläger mit Rechtsanwalt
- 'für Recht erkannt'
- II. Tenor
- § 260 IV StPO, klar verständlich, knapp und übersichtlich
- In den Schuldspruch aufzunehmen
- Versuch
- Teilnahmeformen
- Qualifikationen und Privilegierungen
- Schudform ( nur wenn Delikt auch Fahrlässigkeitstatbestand kennt)
- Konkurrenzverhältnisse
- nicht in den Schuldspruch aufzunehmen
- Täterschaftsformen
- verminderte Schuldfähigkeit
- Deliktskategorie
- Strafzumessungesetzliche Schuldverhältnisseorschriften
- Rechtsfolgenausspruch
- Hauptstrafe
- Geldstrafe: Tagessatzanzahl und - höhe
- Freiheitsstrafe: Strafaussetzung zur Bewährung
- nur Gesamtstrafe, bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung: einzubeziehendes Urteil im Tenor präzise angeben
- Nebenstrafe
- Maßregeln
- Nebenfolgen
- Kostenentscheidung, § 464 StPO
- VI. Urteilsbegleitende Beschlüsse
- Bewährungsbeschluss, § 268a StPO
- Entscheidung über die Fortdauer der untersuchungshaft, § 268b
- V. Unterschrift(en) der Berufsrichter
- IV. Gründe
- Persönliche Verhältnisse
- in welchen Verhältnissen wuchs der Angeklagte auf
- Schulbildung
- beruflicher Werdegang
- derzeitige berufliche, familiäre und wirtschaftliche Situation
- Bundeszentralregistereintragungen, v.a. Bewährungszeiten
- Feststellungen
- alle objektiven und subjektiven Umstände, die für eine Subsumtion unter die einzelnen Straftatbestände notwendig sind
- Beweggründe, Hintergründe uund Begleitumstände der Tat
- im Imperfekt aus Sicht des Angeklagten
- Beweiswürdigung
- Auseinandersetzung mit den in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismitteln
- 1. Einlassung des Angeklagten
- 2. Zeugenaussagen
- Aussage glaubhaft ; Zeuge glaubwürdig !!
- 3. Sachverständigen
- 4. Urkunden
- 5. Augenschein
- Rechtliche Würdigung
- Urteilsstil
- Subsumtion hinsichtlich rechtlicher Probleme
- Strafzumessung
- § 267 III 1,2. Var. StPO
- 1. bestimmung ob allgemeines oder jugendstrafrecht anwendbar
- 2. Strafrahmenbestimmung 8 allg. Strafrecht)
- 3.Begründung und Festsetzung Einzelstrafen
- 4. Begründung und Festsetzung Gesamtstrafe
- 5. Strafaussetzung
- 6. Begründung und Festsetzung von Maßnahmen der Besserung und Sicherung, Nebenstrafen oder Nebenfolgen der Straftat
- Minder schwerer Fall
- Strafrahmenverschiebung
- Nebenentscheidungen
- Kostenentscheidung
- evt. Entschädigungsansprüche
- III. Liste der angewendeten Vorschriften
- § 260 V 1 StPO: nach Paragraf, Absatz, Satz, Nummer, Buchstabe und mit der Bezeichnung des Gesetzes
- Normen des besonderen und allgemeinen Teils
- Normen zur Strafaussetzung
- Vorschriften Strafschärfung/ -milderung
- hier auch Regelbeispiele
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