Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Rechtsnachfolge
Klick um in voller Größe anzuzeigen
Rechtsnachfolge
Problematik
Nur ganz vereinzelt geregelt
Z.B. § 4 III BBodSchG
Z.B. Im Baurecht
- § 58 II HambBauO
Z.B. § 121 VwGO
- + Rechtsnachfolge während des Prozesses: § 173 S.1 VwGO, § 265 S.2 ZPO
Vgl. Rechtsnachfolge im Polizeirecht
Konkrete Nachfolge idR iRd Klagebefugnis zu klären
Prüfung
ZivilrechtlicheRechtsnachfolge
Z.B. Universalsukzession (§ 1922 BGB)
- + § 1967 I BGB
Z.B. normale Verfügungsgeschäfte (§§ 929 ff. / § 873, 925 BGB)
Z.B. Abtretung, Schuldübernahme (§ 398 bzw. §§ 414, 415 BGB)
- Aber gerade nicht beim bloßen Verkauf!
Rechtsgrundlage
Analogie zum Baurecht, § 58 HBauO
- Planwidrige Regelungslücke: regelmäßig (+)
- Vergleichbarkeit: regelmäßig ()
Analogie zu§ 121 VwGO
- Planwidrige Regelungslücke: regelmäßig (+)
- Vergleichbarkeit: regelmäßig ()
H.M. Richterrecht aus 'Dinglichkeit' abgeleitet
VertretbareRechtspflicht
= keine höchstpersönliche Pflichtigkeit
- Z.B.: Schulpflicht
- Z.B.: Wehrpflicht
Objektbezogenheit
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
![]() |
![]() |
||||
|
|||||
![]() |
![]() |














