Zulässigkeit im Planbereich, § 30 BauGB Schema
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  • Zulässigkeit im Planbereich, § 30 BauGB

    • Abgrenzung: qualifizierter Bebauungsplan einfacher Bebauungsplan

      • einfacher Bebauungsplan, § 30 III BauGB

        • Schema § 30: Zulässigkeit wenn

          1. kein Widerspruch zu Plan
          2. Erschließung gesichert
            • siehe unten
        • ein vorhabenbezogener Plan nach § 30 II BauGB ist aber auch bei Unvollständigkeit wie Abs. 1 zu behandeln

      • qualifizierter Bebauungsplan § 30 I BauGB

        • mind.

          1. Art der baulichen Nutzung (§§ 2-14 BauNVO)
          2. Maß der baulichen Nutzung (§§ 16-21a BauNVO)
          3. überbaubare Grundstücksfläche (§§ 22-23 BauNVO)
          4. Verkehrsflächen
        • Formulierungesetzliche Schuldverhältnisseorschlag: Da sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans befindet, richtet sich die Zulässigkeit nach den Festsetzungen des Bebauungsplans, die durch die Vorschriften der BauNVO ergänzt und konkretisiert werden

        • zwei unvollständige (einfache) BPläne können sich zu qualifiziertem Bebauungsplan ergänzen

        • Schema § 30: Zulässigkeit wenn

    • Schema § 30: Prüfung

        • ggf. Inzidentprüfung

        • die §§ 2 - 14 BauNVO sind Teil des Bebauungsplans

        • Ausnahme, Dispens möglich

      1. Erschließung gesichert

          • = Straße, Strom, Wasser
        • es reicht, wenn nach obj. Kriterien (Finanzierung) von Erschließung bei Fertigstellung auszugehen ist

    • Ausnahmen und Befreiungen, § 31 BauGB

Zulässigkeit im Planbereich, § 30 BauGB Schema

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