Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Zulässigkeit von Bau ..
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Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich, § 35
Grundlagen
Anwendbarkeitvon § 35
Prüfung
Kein Entgegenstehenbzw. Beeinträchtigung
Erschließung gesichert
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PrivilegierteVorhaben, Abs.1
- EntgegenstehenöR Belange (eng)
- Abwägung: Privilegierungvs. öffentliche Belange
- Nachteile können nicht durch Vorteile kompensiert werden
- Z.B.: Windrad des Bauern, das Eulen tötet, kann nicht mit geretteten Eisbären aufgerechnet werden
- Abwägung: Privilegierungvs. öffentliche Belange
- = präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
- EntgegenstehenöR Belange (eng)
SonstigeVorhaben, Abs.2
- BeeinträchtigenöR Belange (weit)
- = repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt
öffentlicheBelange, § 35 III
Unbestimmter Rechtsbegriff
Insb. Splittersiedlung (Nr. 7)
Schädliche Einwirkungen auf Nachbar oder Umwelt (Nr. 3, 5)
Landschaftsbild verschandelt (Nr. 5 am Ende)
FN Plan (Nr. 1)
Weitere denkbar= ungeschr. ö. Belange
Heranziehung von § 2 II
- Arg.: Planungsrecht darf nicht durch Nichtplanung unterlaufen werden
Z.B.: interkommunales Abstimmungsgebot:RT: 10 % Umsatzeinbuße auf Nachbargemeinden
Privileg
Landwirtschaft
Landwirtschaft
- Lebensunterhalt dienen
- Auch bei Nebentätigkeiten
- § 201 BauGBbeachten
- Tiermast ist nicht mehr erfasst, wenn Futternicht mehr selbst hergestellt werden könnte
Merkmal:dienen
- Ein Vorhaben dient, wenn ein vernünftiger, den Belangen des Außenbereichs gegenüber aufgeschlossener Bauer es durchführen würde
- MitgezogenerBetrieb
- Z.B.: Straußentwirtschaft (Weingüter in Süddeutschland)
- Z.B.: Reithallen, Ferien auf dem Bauernhof
Gartenbau, Nr.
Ortsgebundenergew. Betrieb, Nr.
Ortsgebundenheit bezieht sich nach Rspr.auf alle genannten Anlagen (contra legem)
Es geht vor allem um geologische Gründe
- Z.B.: Steinbruch
Größe, Nr.
RetriktiveAuslegung
- Kriterium: auch imInnebereich möglich?
- Z.B.: Eingkaufen kannman auch im Innenbereich
- Keine FOC (factory outlet center)
- Kriterium: auch imInnebereich möglich?
Windenergieund Wasserkraft Nr.
Nicht abschließend
Z.B.: Windrad, das der Versorgung v. Bauernhofdient, ist auch ev. zusätzlich von Nr. 1 erfasst
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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