Informationsfreiheit, Art. 5 I 1 2. HS Schema
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  • Informationsfreiheit, Art. 5 I 1 2. HS

    • Schutzbereich

      • Definition
        Die Informationsfreiheit schützt den Adressaten einer Nachricht. Das Recht auf Unterrichtung aus den allgemein zugänglichen Informationsquellen (Radio, Fernsehen, Zeitung, Bibliotheken, etc.) muss gewährleistet sein. Der Begriff der Information ist weit und wertneutral zu verstehen.

      • + negative Informationsfreiheit

    • Probleme

      • Anwendung insb. im PrivatR als Gegenrecht

      • deutscher Mieter hat kein Recht auf Schüssel, wenn Kabel vorhanden

      • ausländischer Mieter schon, wenn keine Einspeisung aus Heimat

        • (P) Ungleichbehandlung

        • Arg.: ok, denn untersch. Informationsbedürfnisse müssen gleichmäßig gestillt werden

Informationsfreiheit, Art. 5 I 1 2. HS Schema

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