Grundrechtsprüfung  der Enteignung Schema
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  • Grundrechtsprüfung der Enteignung

    1. Schutzbereich

      • Summe der vom Gesetzgeber gewährten vermögenswerten Rechte

        • Eigentum nach §903 BGB

          • + sonstige dingliche Rechte
          • Anliegerrecht (Kernbereich)
        • Forderungen

        • IP

        • öRechtliche Forderungen

          • ja, wenn Äquivalent einer Leistung
            • z.B.: ALG, ges. Rentenvers.
          • nein, wenn überwiegend Gewährung
            • z.B. Subventionen
        • Rechte des §823

          • ReaG (Kernbereich)
        • = gegenwärtige Rechtspositionen

      • nicht: Vermögen als solches

        • = künftige Rechspositionen

        • Beispiel
          z.B. Erwerbsaussichten

        • Anliegerrecht

          • Definition
            Recht an der Lage am Verkehrsweg
          • Straße dient mehr öffentlichem als privetem Interesse, daher SB (-)
          • Ausnahme: dauerhafte Zufahrt / Zugang → SB (+)

    2. Eingriff

      • Abgrenzung zur Inhalts- und Schrankenbestimmung

        • Sonderopfertheorie (materiell, BGH) Enteignung = Ungleichbehandlung gegenüber Gleichen

        • Schweretheorie (materiell, BVerwG) Enteignung = Unzumutbarkeit

        • Formale Unterscheidung (BVerfG) Enteignung = gezielter Eingriff, teilweiser Entzug

          • Arg.: der Bürger muss es erkennen können
          • Abstrakte Regelungen sind idR nicht gezielt
            • Pflichtexemplar Fall
          • wenn Engirff (-) dann trotzdem weiter prüfen
    3. Rechtfertigung

      1. Formulierungesetzliche Schuldverhältnisseorschlag 'Der Eingriff in den Schutzbereich ist nur dann rechtmäßig, wenn er durch eine Grundrechtsschranke gedeckt ist. Zu prüfen ist demnach, ob eine Enteignungsmöglichkeit besteht, dann, ob ein solches enteignendes Gesetz vorliegt und schließlich, ob dieses Gesetz seinerseits verfasssungsmäßig ist. Das Eigentum kann gem. Art. 14 III S.2 GG durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes entzogen werden. Das ... (Gesetz) ist ein solches enteignendes Gesetz. Es müsste aber weiterhin auch rechtmäßig sein.'

      2. Schema: formelle RMK des Gesetzes

        1. Zuständigkeit

          • Art. 71 ff. GG
        2. Verfahren / Form

        3. Junktimklausel

          • Denkmal- und Naturschutzrechtliche Salvatorische Klauseln
          • gilt nicht bei vorkonstitutionellen Gesetzen
      3. Schema: materielle RMK des Gesetzes

        1. Parlamentsvorbehalt

          • eigentlich ja, aber mittelbar -> ok
        2. Verhältnismäßigkeit

          • Zweckmäßigkeit
            • Gemeinwohl (Art. 14 III S.1)
            • Beispiel
              z.B.auch: A380 in Hamburg
          • Geiegnetheit
          • Erforderlichkeit
            • Beispiel
              z.B. milderes Mittel: Bestellung v. Grunddienstbarkeit
            • Beispiel
              z.B. milderes Mittel: normaler Kauf
          • Verhältnismäßigkeit
Grundrechtsprüfung  der Enteignung Schema

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