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Karteikarten - Strafrecht: sonstige Delikte
Frage 4 von 7
Sind Personengemeinschaften taugliche Tatobjekte iSd §§ 185 ff.?
- Personengesamtheiten
- m.M: nur die in § 194 III StGB , IV genannten
- Umkehrschluss
- MG der Personengesamheiten ausreichend über die Grundsätze der Kollektivbeleidigung geschützt
- h.M: (+)
- Arg.: Andernfalls würde die Regelung, wer zur Stellung des Strafantrages berechtigt ist keinen Sinn machen
- Rechtsgedanke wird auch auf andere Personengesamtheiten übertragen, falls
- anerkannte soziale Funktion
- Möglichkeit zur einheitlichen Willensbildung


