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Karteikarten - Strafrecht: Verkehrsdelikte
Frage 1 von 11
Wer sind feststellungsbereite Personen iSd § 142?
- Feststellungsbereite Personen sind neben dem Geschädigten, anderen Unfallbeteiligten und der Polizei alle Personen, die erkennbar den Willen haben, ihr Wissen zur Kenntnis des Berechtigten zu bringen
- z.B. (-): Personen, die im Lager des Täters stehen


