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Karteikarten - Strafrecht: Verkehrsdelikte

Themengebiet: § 142, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Frage 1 von 11

Wer sind feststellungsbereite Personen iSd § 142?

  • Feststellungsbereite Personen sind neben dem Geschädigten, anderen Unfallbeteiligten und der Polizei alle Personen, die erkennbar den Willen haben, ihr Wissen zur Kenntnis des Berechtigten zu bringen
    • z.B. (-): Personen, die im Lager des Täters stehen