
11528
- Amtspflichten iRd § 839 BGB
- allgemeine Amtspflichten
- Gesetzmäßiges Verhalten
- Zuständigkeits- undverfahrensgemäßes Handeln, aber Gedanke von § 46 VwVfG gilt auch hier
- Rasche Sachentscheidung
- Erteilung richtiger Auskünfte
- Konsequentem (rechtmäßigem) Verhalten
- Verkehrsregelungspflicht
- Definition= Allgm. Straßenverkehrsregelungspflicht aus StVO
- Abgrezung zur Verkehrssicherungspflicht
- Definition= Pflicht zur verkehrssicheren Erhaltung allgm. zugänglicher Stellen
- grds.: keine Amtspflicht
- BeispielAmpel nicht ordnungsgem. gewartet (VSP) vs. nicht ordnungsgem. gebaut (VRP)
- in Hamburg: § 5 WegeG → Gleichstellung
- § 823 BGB ist immer ausgeschlossen
- Ausnahme: Straßenverkehrssicherungspflicht aufgrund ausdr. Normierung (§§ 5, 27 BGB HWG)
- Baurecht
- Verhinderung von Gesundeitsgefahren durch kontaminierte Böden bei Aufstellung von Bebauungsplan
- BeispielPflicht, bei Zweifeln Bebauungsplan zu prüfen
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