
11539
- Amtshaftung für legislatives Unrecht
- Legislatives Unrecht
- Definition= Verfassungswidrige Gesetze
- e.A.: grds. (-)
- Arg.: Wegen abstrakt generellem Charakter der Gesetze Handeln nur im Allgemeininteresse
- Con.: Zu sehr tradtions-/ergebnisbezogen
- Ausnahmen:
- Einzelfallgesetze
- a. A.: Abhängig von verletzter Verfassungsnorm
- Arg.: sonst Schaffung von Haftungslücken
- Normatives Unrecht
- Definition= Gesetzeswidrige untergesetzliche Rechtsnormen
- Grds.: gleicher Maßstab wie bei legislativem Unrecht, aber: wegen enger gesetzl. Bindung eher Drittschutz anzunehmen
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