
6099
- Unterschlagung
- Schema § 246: obj. TB
- (P) übereignet die Bank unter Vorbehalt, dass der Abhebende Vollmacht hat?
- idR egal, da sonst zumindest Eigentum des Geschädigten, für den Täter ist das Geld fremd
- objektive Manifestation der Zueignung
- Definitionwenn ein objektiver Dritter denkt: 'das darf nur der Eigentümer'
- se ut dominum gerere
- Vorenthalten genügt grds., nicht jedoch das bloße Unterlassen der Herausgabe
- z.B.: (-) Unterlassen der Heruasgabe um den Anderen zui ärgern
- Beispielbloßes Aufheben und Einstecken reicht idR nicht aus
- wiederholte Zueignung
- e.A.: ja, Konkurrenzlösung
- Arg.: Vermeidung von Strafbarkeitslücken
- h.M.: nein, Tatbestandslösung
- Arg.: sonst Unterlaufung von Verjährungesetzliche Schuldverhältnisseorschriften
- Arg.: Strafbarkeitslücken ok, ultima ratio
- Rechtswidrigkeit der Zueignung
- Schema § 246: subj. TB
- Eventualvorsatz
- hier reicht Eventualvorsatz bzgl. Aneignung
- Arg.: weil es sich um obj. TB Merkmal handelt gelten normale Vorsatzregeln des § 246
- Grundlagen zu Unterschlagung
- sogar zum Totschlag
- con.: systematische Stellung in Vermögensdelikten könnte für Beschränkung auf solche Vortaten
- Arg.: dem Wortlaut der Subsidiaritätsklausel ist keine Beschränkung auf Vermögensdelikte zu entnehmen
- dies gilt auch für die Abs. 2 und 3, obwohl systematisch Subsidiarität nur in Abs. 1 steht
- einschränkende Auslegung: nur Vermögensdelikte
- nein!
- Auffangtatbestand
- Beispiel
- oft eher letzteres, weil Zueignungakt feststeht (z.B.: Verwenden der angebl. gefundenen EC - Karte)
- Quali: Anvertrautsein (Abs. 2)
- DefinitionDem Täter anvertraut ist eine Sache dann, wenn ihm dir Gewahrsam in dem Vertrauen eingeräumt worden ist, dass er die Gewalt über die Sache nur i.S.d. Eigentümers ausüben werde. Dabei genügt es, dass er den Gewahrsam vom Eigentümer oder einem Dritten mit der Verpflichtung erlangt hat, mit der Sache im Interesse oder nach Weisung des Eigetümers zu verfahren oder sie ihm zurückzugeben.
Bewerte diese Mindmap:
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10