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- Mitbestimmung
- Ökonomische Rechtfertigung
- Nexus of Contracts Ansatz
- wenn Mitbestimmung sinnvoll, würde sie sich selber heruasbilden
- aber prohibitiv hohe Transaktionskosten?
- Rechtfertigung nur bei Marktversagen
- nicht zu erkennen!
- BeispielDeutschland vs. andere Rechtsordnungen
- Gesteigerte Kosten der Entscheidungsfindung
- Redzuzierte Kosten durch Erhalt von Sozialfrieden
- Beispielgeringe Streikrate in DE vs hohe in UK, FR
- die Arbeitnehmer erhalten Verfügungsrechte an des Sache (Unternehmen)
- und sind im Gegenzug bereit, spezifisch zu Inverstieren (Fortbildungen, die nur in diesem Unternehmen nützen)
- Kooperationstheorie (Soziologisch)
- Kooperation ist wichtiger als Kontrolle
- Ablehnnung des homo oeconomicus
- Unternehmenserfolg hängt letztendlich von Betriebsklima und (freiwilliger/verordneter) Kooperation der Akteure ab
- emprisch fraglich
- BeispielPraxis der Tischvorlage in Aufsichtsräten
- BeispielEinschränkung von Kontrollrechten
- Beispielin der postindustiellen Wissensgesellschft müsst DE durch Mitbestimmung einen Vorteil in Humankapiital - intensiven branchen haben (IT) der nicht zu erkennen ist
- kann auch anderre Gründe haben
- Alternativen
- nur Aktionärsvertrer
- ultimate risk bearers
- Vermeidung von Kosten der Entscheidungsfindng die durch Interessenheterogenität entstehen
- auch Stakeholer
- hier insb. Arebeitnehmer
- historisch: Vereinigung von Kapital und Arbeit
- z.B.: extrem hohes Humankapital in Werbeagenturen, Arztpraxen → komplett arbeitnehmergeführt
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