Gesetzgebungs kompetenzen Schema
6614
  • Gesetzgebungs kompetenzen

    • grundsätzlich sind die Länder zuständig, Art. 70 GG

    • ausschließliche

      Gesetzgebungskompetenz des Bundes

      Art. 73 I, 71

    • konkurrierende

      Gesetzgebungskompetenz zwischen 


      Bund und Ländern Art. 74 I, 72

      • #

        • Bund

          zuständig

          1. Kernkompetenzen

            sonstige Gebiete des Art. 74

            • ohne Erforderlichtkeitsprüfung (unkonditioniert) des Art. 72 II

            • Kompetenzsperre: Länder verlieren Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung, wenn der Bund auf einem Gebiet eine konkurrierende Regelung in der Absicht erlassen hat, eine umfassende und abschließende Regelung zu treffen
              • Auslegung: Gesamtwürdigung des betreffenden Normkomplexes. Maßgeblich, ob ein bestimmter Sachbereich abschließend geregelt ist oder nach dem Willen des Gesetzgebers abschließend geregelt werden sollte
          2. Bedarfskompetenzen (Erforderlichkeitsklausel)

            Gebiete des Art. 72 II, wenn Regelung erforderlich

            ? Bund muss begründen
            • zur Aufrechterhaltung/ Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse

              oder Wahrung der Rechts- und Wirschaftseinheit

              • Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
                Lebensverhältnisse in den Ländern der BRD haben sich in erheblicher, das bundesstaatliche Sozialgefüge beeinträchtigender Weisen auseinander entwickelt oder eine solche Entwicklung zeichnet sich konkret ab
              • Wahrung der Rechtsseinheit
                aufgrund von Gesetzesvielfalt auf Länderebene droht Rechtszersplitterung, die für Bund und Länder problematisch ist 
              • Wirtschaftseinheit:
                Bundeseinheitliche Regelung  erforderlich für Funktionsfähigkeit der Wirtschaftsraumes/ Landesregelungen oder Untätigkeit der Länder hätte erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft
              • selbstst. Überprüfbarkeit: Art. 93 I Nr. 2a GG durch das BVerfG

              • BVerfG: Hufbeschlagsgesetz - bundeseinheitliche Qualifikation der Fachkräfte, Tierschutz
            • Abweichungskompetenzen

              Gebiete des Art. 72 III S.1

              • Bund hat zwar Kernkompetenz, aber Gesetze dann aufschiebend befristet (6 Monate)

              • Abweichungsmöglichkeit der Länder im: JagdR, NaturschutzR, Boden-

                verteilungsR, RaumordnungsR, WasserhaushaltsR, HochschulzulssungsR

              • Anwendungesetzliche Schuldverhältnisseorrang des jüngeren Gesetzes
          3. Länder

            zuständig

            • grunds. nur solange und soweit Bund

              kein Gesetz gemacht hat (Art.72 I)

            • Ausn.: Abweichungskompetenz bei Art. 72 III S.1

      • ungeschriebene

        Kompetenzen

        1. kraft Sachzu-

          sammenhang

          • = in die Breite

            • z.B.: Bund hat Kompetenz für Bahn, also auch Bahnpolizei

          • unerlässliche Voraussetzung für Regelung einer be-

            stehenden Bundesmaterie wegen Überschneidung

            Übergriff in andere Marterie

          • Art 74 I Nr. 7 'Fürsorge' für die Sektenwarnung

          • Art. 21 III GG : Wahlwerbung

        2. Annex-

          kompetenz

          • = in die Tiefe

            • z.B.: Detailregelungen

          • Sachgebiet steht in notw. Zusammenhang mit Materie aus Bun-

            deskompetenz und dient deren Vorbereitung oder Durchführung

            bleibt innerhalb des Sachbereichs

        3. kraft Natur

          der Sache

          • wenn nur ein Bundesorgan die

            Materie sachgerecht lösen kann

            Nicht vorstellbar, dass Länder diese Marterie regeln können

          • z.B.: Festlegung der Bundeshauptstadt, Nationalfeiertage

      • bei Einschlägigkeit mehr-

        erer Kompetenznormen:

        • Schwerpunktbildung

    Gesetzgebungs kompetenzen Schema

    Bewerte diese Mindmap:

    {{percent}}%
    Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10

    Tags:

    #Voraussetzungen # Prüfung # Rechtsfolgen # Anspruch # Schema # Studium # Mindmap # Übersicht # Aufbau # Prüfungsschema # Skript # Kommentar #Jura
    Mindmap teilen: Gesetzgebungs kompetenzen