
6747
- EuGH
- Struktur
- #
- Gerichtshof
- Gericht
- Fachgerichte
- Alle 3 Gerichte = Teil des Organs 'EuGH'
- Kein Interorganverhältnis
- Intraorganverhältnis
- Gerichtshof
- 1 Richter je MS
- Unabhängige
- Volle Befähigung zum höchsten nationalen Richteramt
- oder Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung
- Ernennung duch MS im gegenseitigen Einvernezhmen
- Richterwahlausschuss muss angehört werden
- gibt Stellungnahme über Eignung der Richter ab
- Bisher keine ungeeigneten Richter ernannt worden
- Präsident
- gewählt aus der Mitte der Richter
- Amtszeit: 3 Jahre
- leitet die rechtsprechende Tätigkeit
- leitet die Verwaltung des Gerichtshofes
- Kanzler
- Amtszeit: 6 Jahre
- Leitet die Gerichtskanzlei
- 8 Generalanwälte
- gleiche persönliche Voraussetzungen wie für Richter
- Erhöhung der Anzahl
- durch einseitigen Beschluss des Rates
- Auf Antrag des Gerichtshofes
- Aufgaben
- Schlussanträge zu Rechtssachen zu stellen
- in Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
- in Praxis: EuGH folgt denen meistens
- Veröffentlicht in der amtlichen Sammlung des Gerichts
- vor dem Urteil abgedruckt
- Bedeutsam für Verständnis der Urteile
- bereiten Entscheidung des Gerichts vor
- Referenten
- sind den Richtern und Generalanwälten zugeordnet
- Tagung
- Art. 251 AEU
- in Kammern
- oder als Große Kammer
- ausnahmsweise als Plenum
- Einzelheiten: Satzung des Gerichtshofes
- Gericht
- mindestens 1 Richter je MS
- genaue Zahl Satzung des Gerichtshofes
- Jedem Richter sind 2 Referenten zugeordnet
- Voraussetzungen
- formal etwas niedriger als EuGH
- 'nur' Gewähr für Unabhängigkeit
- Befähigung hoher richterlicher Ämter
- Generalanwälte
- können in Satzung vorgesehen werden
- Tagung
- grds. in Kammern
- ausnahmsweise
- Plenum
- Große Kammer
- Einzelrichter
- Rechtsmittelgericht = EuGH
- Fachgerichte
- Entstehung
- Art. 257 AEU
- EP und Rat gem. ordentlichem Gesetzgebungesetzliche Schuldverhältnisseerfahren können dem Gericht beigeordnete Fachgerichte bilden
- EuGöD Gericht für den öffentlichen Dienst
- 1. Instanz für alle Klagen von EU-Beamten bei dienstlichen Angelegenheiten
- Rechtsmittelgericht = EuG Anschließend = EuGH
- funktionell 3-stufig
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