EuGH Schema
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  • EuGH

    • Struktur

      • #

        1. Gerichtshof

        2. Gericht

        3. Fachgerichte

      • Alle 3 Gerichte = Teil des Organs 'EuGH'

        • Kein Interorganverhältnis

        • Intraorganverhältnis

    • Gerichtshof

      • 1 Richter je MS

        • Unabhängige

        • Volle Befähigung zum höchsten nationalen Richteramt

        • oder Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung

        • Ernennung duch MS im gegenseitigen Einvernezhmen

        • Richterwahlausschuss muss angehört werden

          • gibt Stellungnahme über Eignung der Richter ab
          • Bisher keine ungeeigneten Richter ernannt worden
      • Präsident

        • gewählt aus der Mitte der Richter

        • Amtszeit: 3 Jahre

        • leitet die rechtsprechende Tätigkeit

        • leitet die Verwaltung des Gerichtshofes

      • Kanzler

        • Amtszeit: 6 Jahre

        • Leitet die Gerichtskanzlei

      • 8 Generalanwälte

        • gleiche persönliche Voraussetzungen wie für Richter

        • Erhöhung der Anzahl

          • durch einseitigen Beschluss des Rates
          • Auf Antrag des Gerichtshofes
        • Aufgaben

          • Schlussanträge zu Rechtssachen zu stellen
            • in Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
            • in Praxis: EuGH folgt denen meistens
            • Veröffentlicht in der amtlichen Sammlung des Gerichts
              • vor dem Urteil abgedruckt
            • Bedeutsam für Verständnis der Urteile
          • bereiten Entscheidung des Gerichts vor
      • Referenten

        • sind den Richtern und Generalanwälten zugeordnet

      • Tagung

        • Art. 251 AEU

        • in Kammern

        • oder als Große Kammer

        • ausnahmsweise als Plenum

        • Einzelheiten: Satzung des Gerichtshofes

    • Gericht

      • mindestens 1 Richter je MS

        • genaue Zahl Satzung des Gerichtshofes

        • Jedem Richter sind 2 Referenten zugeordnet

        • Voraussetzungen

          • formal etwas niedriger als EuGH
          • 'nur' Gewähr für Unabhängigkeit
          • Befähigung hoher richterlicher Ämter
      • Generalanwälte

        • können in Satzung vorgesehen werden

      • Tagung

        • grds. in Kammern

        • ausnahmsweise

          • Plenum
          • Große Kammer
          • Einzelrichter
      • Rechtsmittelgericht = EuGH

    • Fachgerichte

      • Entstehung

        • Art. 257 AEU

        • EP und Rat gem. ordentlichem Gesetzgebungesetzliche Schuldverhältnisseerfahren können dem Gericht beigeordnete Fachgerichte bilden

      • EuGöD Gericht für den öffentlichen Dienst

        • 1. Instanz für alle Klagen von EU-Beamten bei dienstlichen Angelegenheiten

      • Rechtsmittelgericht = EuG Anschließend = EuGH

        • funktionell 3-stufig

EuGH Schema

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