Schutzbereich Art. 14, Eigentumgsgarantie Schema
6843
  • Schutzbereich Art. 14, Eigentumgsgarantie

    • vermögenswerte Rechte

      des Privatrechts

      • Sacheigentum +

        andere dingl. Rechte

      • nicht geschützt ist

        Eigentum, das rechts-

        widrig erlangt wurde

        • ggf. hier Inzidentprüfung

      • nicht: Vermögen

        als solches

        • da Eigentum an Rechtspositionen gebunden ist; Vermögen ist jedoch

          kein Recht, sondern der Inbegriff aller geldwerten Güter

        • auch nicht künftige Rechspositionen

          • z.B. Erwerbsaussichten, Chancen, Erwartungen

        • (P) Recht am

          eingerichteten

          und ausgeübten

          Gewerbebetrieb

            • und nur bei unmittelbar betriebsbezogenen Eingriffen, die

              zielgerichtet den Betrieb in seiner Existenz gefährden.

          • h.Lit.: fällt in den Schutz-

            bereich des Art. 14 I GG

            • also tatsächliche Gegebenheiten geschützt: Geschäftsbeziehungen,

              Kundenstamm, Lagevorteile, good will (Marktsstellung)

              (jedoch keine Positionen, die bereits als eigentumsrechtliche

              Einzelpositionen erfasst sind)

          • SB Art. 14 (-), also kein Schutz

            der tatsächlichen Gegebenheiten

            • Arg.: andernfalls würde die Grenze zu den nicht

              geschützten Gewinnchancen verschwimmen

        • Anliegerrecht

          • Recht an der Lage

            am Verkehrsweg

          • Straße dient mehr öffentlichem als privatem Interesse, daher SB (-)

          • Ausnahme: dauerhafte Zufahrt / Zugang ? SB (+)

          • über Art. 12 GG z.B. Schutz von Kundenstamm und Marktstellung
    • vermögenswerte Rechte

      des öffentlichen Rechts

      • wenn sie dem Berechtigten iS. eines Ausschließlichkeitsrechts privat-

        nützig zugeordnet sind, auf einer nicht unerheblichen Eigenleistung

        beruhen und dem Zweck der Existenzsicherung dienen

        • Arbeitslosengeld

        • gesetzliche Rentenversicherung (Rentenanwartschaft)

        • Krankenversicherung

        • Erstattungsanspruch überbezahlter Steuern

      • staatliche Gewährung: Sozialleistungen (Fürsorgeansprüche,BAFöG, Sozialhilfe),

        Subventionen (an Betriebe und Unternehmen), Lastenausgleichsansprüche,

        Prämien für Bausparer

        • Eigenleistung (-)

      • Betriebsgenehmigung

        • mangels hinreichender auf die Genehmigungserteilung bezogener Eigenleistung der Betreiber

        • aber (+) bei Investitionen aufgrund

          der Betriebsgenehmigung

    • Dimension des

      Schutzbereichs

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