Abgrenzung  Dolus eventualis  &  bewußte Fahrlässigkeit Schema
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  • Abgrenzung Dolus eventualis & bewußte Fahrlässigkeit

    • Voluntative Theorien

      • Billigungtheotie (absolut h.M.)

        • Definition
          Mit der herrschenden Billigungs- oder Einwilligungstheorie handelt der Täter mit dolus eventualis, wenn er den Erfolgseintritt für möglich hält und ihn billigend in Kauf nimmt.

          • Abgrenzung bewussten Fahrlässigkeit: Vertrauen es wird gutgehen, und Vertrauendürfen
        • Billigungstheorie entspricht im wesentlichen der Ernstnahmetheorie

        • Arg.:Strukturgleichheit mit anderen Vorsatzformen

        • Arg.: Entscheidungsunrecht nur über Willenselement feststellbar

        • Arg.: Ermöglicht Zugriff darauf, dass Wissen nicht immer rational umgesetzt wird

        • Arg.:Geeignet Tatrichter Strafbarkeitserfordernis einer Entscheidung des Einzelnen für bewußte Verwirklichung des tatbestandlichen Unrechts vor Augen zu führen

        • Arg.: Voluntatives Element verdeutlicht qualititative Unrechtssteigerung

        • Arg.: Gefahrsetigerung wird auch hier als Indiz fruchtbar gemacht

        • Arg.: Gesamtwürdigung soll Vorsatzunterstellungen entgegenwirken

        • Arg.: Versuchsstrafbarkeit zeigt, dass es auf die Einstellung des Täters zur Tat ankommt

        • Con.: Keine Entsprechung in der Täterpsyche

        • Con.: Nachweisschwierigkeiten

      • Ernstnahmetheorie

        • Definition
          Ernstnahme des Risikos einer RG-Verletzung

          • Con.: zu unklar welches Risko: Gefahr, Erfolg etc
      • Gleichgültigkeitstheorie

        • Definition
          Gleichgültiges Handeln hinsichtl. RG-Verletzung

    • Kognitive Theorien

      • Wahrscheinlichkeitstheorie

        • Definition
          Handeln trotz Für-wahrscheinlich-Halten der TB-Verwirklichung

      • Möglichkeitstheorie

        • Definition
          Handeln trotz Bewußtsein hinsichtl. konkrete Möglichkeit der TB-Verwirklichung

      • Puppe: Lehre von der Vorsatzgefahr

        • Definition
          Handeln trotz Erkennen der Gefahr einer RG-Verletzung

        • Definition
          Arg.: Abkehr von Willkür, hin zu Vergleichbarkeit

        • Definition
          Con.:Blendet reale Irrationalität menschl. Handelns per se aus

        • Definition
          Con.: Beurteilt Vorsatz auf Basis gesellschaftlicher Vorstellungen

        • Definition
          Con.: Degradierung zur reinen Zuschreibung

      • Arg.:Bewußte Missachtung des Normappells auch ohne voluntatives Element gegeben

      • Con.: Feststellungsprobleme verlagern sich nur auf Kenntniselement

      • Con.: Keine saubere Abgrenzung

    • Klausur-Technik

      • Vorsatzsignale: SV sprich selbst von 'Inkaufnehmen / Sich Abfinden'→knappe Subsumption des BGH

      • Fahrlässigkeitssignale: Verdeutlicht SV, dass schon keine Kenntnis bestand→Vorsatz nicht ernsthaft erörtern! Verdeutlicht SV, Täter habe auf Ausbleiben mit gut hörbaren Gründen vertraut →Vorsatz (-).

      • Subsumtionsaufgabe: SV weist Kenntniselement auf→vorsichtige Subsumtion leisten! Allein (vages) Hoffen,auf Ausbleiben des Erfolgs, hilft Täter allein nichts →eher ein Signal für Vorsatz!

      • Streitdarstellung

        • Zuerst: Darstellung BGH

        • Dann: Gegenüberstellung der Gruppe kognitiver Theorien: nähere Darstellung von MöglichkeitstheorieundLehre von Vorsatzgefahr

    • HIV-Fälle

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