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- Abgrenzung Dolus eventualis & bewußte Fahrlässigkeit
- Voluntative Theorien
- Billigungtheotie (absolut h.M.)
- DefinitionMit der herrschenden Billigungs- oder Einwilligungstheorie handelt der Täter mit dolus eventualis, wenn er den Erfolgseintritt für möglich hält und ihn billigend in Kauf nimmt.
- Abgrenzung bewussten Fahrlässigkeit: Vertrauen es wird gutgehen, und Vertrauendürfen
- Billigungstheorie entspricht im wesentlichen der Ernstnahmetheorie
- Arg.:Strukturgleichheit mit anderen Vorsatzformen
- Arg.: Entscheidungsunrecht nur über Willenselement feststellbar
- Arg.: Ermöglicht Zugriff darauf, dass Wissen nicht immer rational umgesetzt wird
- Arg.:Geeignet Tatrichter Strafbarkeitserfordernis einer Entscheidung des Einzelnen für bewußte Verwirklichung des tatbestandlichen Unrechts vor Augen zu führen
- Arg.: Voluntatives Element verdeutlicht qualititative Unrechtssteigerung
- Arg.: Gefahrsetigerung wird auch hier als Indiz fruchtbar gemacht
- Arg.: Gesamtwürdigung soll Vorsatzunterstellungen entgegenwirken
- Arg.: Versuchsstrafbarkeit zeigt, dass es auf die Einstellung des Täters zur Tat ankommt
- Con.: Keine Entsprechung in der Täterpsyche
- Con.: Nachweisschwierigkeiten
- Ernstnahmetheorie
- DefinitionErnstnahme des Risikos einer RG-Verletzung
- Con.: zu unklar welches Risko: Gefahr, Erfolg etc
- Gleichgültigkeitstheorie
- DefinitionGleichgültiges Handeln hinsichtl. RG-Verletzung
- Kognitive Theorien
- Wahrscheinlichkeitstheorie
- DefinitionHandeln trotz Für-wahrscheinlich-Halten der TB-Verwirklichung
- Möglichkeitstheorie
- DefinitionHandeln trotz Bewußtsein hinsichtl. konkrete Möglichkeit der TB-Verwirklichung
- Puppe: Lehre von der Vorsatzgefahr
- DefinitionHandeln trotz Erkennen der Gefahr einer RG-Verletzung
- DefinitionArg.: Abkehr von Willkür, hin zu Vergleichbarkeit
- DefinitionCon.:Blendet reale Irrationalität menschl. Handelns per se aus
- DefinitionCon.: Beurteilt Vorsatz auf Basis gesellschaftlicher Vorstellungen
- DefinitionCon.: Degradierung zur reinen Zuschreibung
- Arg.:Bewußte Missachtung des Normappells auch ohne voluntatives Element gegeben
- Con.: Feststellungsprobleme verlagern sich nur auf Kenntniselement
- Con.: Keine saubere Abgrenzung
- Klausur-Technik
- Vorsatzsignale: SV sprich selbst von 'Inkaufnehmen / Sich Abfinden'→knappe Subsumption des BGH
- Fahrlässigkeitssignale: Verdeutlicht SV, dass schon keine Kenntnis bestand→Vorsatz nicht ernsthaft erörtern! Verdeutlicht SV, Täter habe auf Ausbleiben mit gut hörbaren Gründen vertraut →Vorsatz (-).
- Subsumtionsaufgabe: SV weist Kenntniselement auf→vorsichtige Subsumtion leisten! Allein (vages) Hoffen,auf Ausbleiben des Erfolgs, hilft Täter allein nichts →eher ein Signal für Vorsatz!
- Streitdarstellung
- Zuerst: Darstellung BGH
- Dann: Gegenüberstellung der Gruppe kognitiver Theorien: nähere Darstellung von MöglichkeitstheorieundLehre von Vorsatzgefahr
- HIV-Fälle
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