Grundlagen zur Rechtfertigung Schema
8344
  • Grundlagen zur Rechtfertigung

    • Rechtswidrigkeit als 2. Wertungsstufe

      • Erlaubnissätze, die generell verbotenes Verhalten ausnahmesweise gestatten

      • Zuerst: Auslesefunktion des TB durchlaufen

        • Grds.: Erfüllung des TB indiziert RW, es sei denn, Rechtfertigungsgründe/bes. Unrechtsausschluss (+)

          • Klausur: Ohne Probleme nur Feststellung der RW
        • Ausnahme: h. M.: offene Tatbestände

          • Definition
            Abschließendes Urteil hinsichtl. strafrechtsrelevanten Unrechts lässt sich nicht allein aus TB entnehmen
          • Definition
            a.A.: Gesamttatbewertende Merkmale, direkt in TB integriert
          • Definition
            Einzig: §§ 240, 253 (255) StGB
          • Klausur: Positive Verwerflichkeitsfeststellung, aber vorrangig mögl. Rechtfertigungsgründe prüfen
    • Quellen der Rechtfertigungsgründe, Art. 103 II und Konkurrenzen

      • Prinzip der Einheit/Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung

        • Strafrechtl. normierte Rechtfertigungsgründe

        • Straf-/zivilprozessuale/polizeirechtl. Befugnisnormen

        • Zivilgesetzliche Rechtfertigungsgründe

        • Gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtfertigungsgründe

      • Art. 103 II verbietet Reduktion kodifizierter Rechtfertigungsgründe gegen ihrern Wortlaut, soweit es um strafrechtl. Folgen geht

        • Arg.:Gewährleistung der Vorhersehbarkeit

      • Konkurrenzen

        • Grds.: Gleichwertigkeit

        • Ausnahme: Spezialität

          • h.M.: Verhältnis von §§ 228,904 BGB zu § 34 StGB
          • e. A.: Mutmaßliche Einwilligung zu rechtfertigendem Notstand
            • Arg.: Einwilligung orientiert sich am Willen des RG-Trägers
        • Klausur: Nicht beim erstbesten Rechtfertigungsgrund hängen bleiben!

    • Der Grundaufbau der Rechtfertigungsgründe

      • Kompensationsmodell

        • Obj. Erfolgsunwert durch obj. Rechtfertigungselement

        • Subj. Handlungsunwert durch subj. Rechtfertigungselement

          • Anforderungen an das subj. Rechtfertigungselement
            • BGH: Handeln mit Rechtfertigungsabsicht Rechtfertigungszwecktheorie
              • Arg.: Worlaut: Erlaubnis nur zweckgebunden
              • Arg.: Telos: Erlaubnis nur zweckgebunden
              • Arg.: Nur finale Handlungsweise kompensiert Handlungsunrecht
              • Arg.: Parallele zum TB-Vorsatz:Rechfertigungesetzliche Schuldverhältnisseorsatz enthält auch voluntatives Element
              • Con.: Gesinnungsstrafrecht
              • Con.: Mangels Vorhersehbarkeit der Ableitung des Elements aus § 32 StGB →Verstoß gegen Art. 103 II?
            • h.L.: Kenntnis vom Vorliegen der obj. Voraussetzungen des Erlaubnissatzes Kenntnistheorie
              • Arg.: Bereits mit Kenntnis Bewußtsein der Übereinstimmung mit Recht
              • Arg.: Motive sind grds. unbeachtlich
              • Arg.: Wortlaut 'um..zu' kennzeichnet nur obj. Angriffsbezogenheit
            • Spendel: Gar nicht erforderlich
              • Arg.: 103 II GG
            • Klausur: selten entscheidungserheblich
          • Fehlen des subj. Rechtfertigungselement im Vorsatzdelikt
            • Rspr: Versuchsstrafbarkeit Versuchslösung
              1. Arg.: Subj. Rechtfertigungselement (-)→Kompensation Handlungsunwert (-) aber Kompensation Erfolgsunrecht (+)=Versuch
              2. Arg.:AusExistenz der Versuchsstrafbarkeit ist zu schließen, dass bloßes Handlungsunrecht keine Vollendungsstrafbarkeit begründet
              3. Con.: Nur bei Strafbarkeit des Versuchs
            • a.A.: Vollendungsstrafbarkeit Vollendungslösung
              • Arg.: Rechtfertigung nur (+), wenn alle Voraussetzungen (+)
              • Arg.: HandlungsunrechtundErfolg liegen vor→Versuch ausgeschlossen
            • Klausur: Vollendete Tat prüfen, nach Feststellung der nicht vollständigen Rechtfertigung, Problem aufwerfen
              • Versuchslösung: 2 Wege
                • Erklärung bei Vollendungstheorie, dass Versuchsvoraussetzungen vorliegen, dann nur noch Schuld
                • Knappe gesonderte Versuchsprüfung
        • Äußere Rechtfertigungs-TB prägende Umstände müssen tatsächlich vorliegen

Grundlagen zur Rechtfertigung Schema

Bewerte diese Mindmap:

{{percent}}%
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10

Tags:

#Voraussetzungen # Prüfung # Rechtsfolgen # Anspruch # Schema # Studium # Mindmap # Übersicht # Aufbau # Prüfungsschema # Skript # Kommentar #Jura
Mindmap teilen: Grundlagen zur Rechtfertigung