
- Problemfelder Einwilligung
ärztliche
Heileingriffe
wenn lege artis
Arg.: Schutz des Selbstbestimmungsrechts
Arg.: Wirksamer Zwang zu Aufklärung
= Aufklärung über Art, Umfang, Indizierung, typ. Risiken und Verlauf des Eingriffs, einschl. möglicher Behandlungsalternativen mit wesentl. anderen Belastungen
Ggf. Schonungsgrundsatz beachten
Umfasst grds. nur aufklärenden Arzt und Eingriff lege artis
HIV Fälle
man weiß nicht, bei welchem Mal Geschlechtsverkehr Infektion erfolgte ? in dubio pro reo
aber: unechte Wahlfeststellung: bei
einem Mal muss er es gewesen sein
echte Wahlfeststellung beruht auf Tatbestandsalternativität (Vergleich von geschützten
Rechtsgütern), die unechte Wahlfeststellung dagegen auf Tatsachenalternativität
Schutzbereich der Norm endet dort, wo der eigene
Verantwortungsbereich des Betroffenen beginnt
einvernehmliche
Fremdgefährdung
Abgrenzung zur Eigenverant-
wortlichen Selbstgefährdung
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