Haftung für Verrichtungsgehilfe Schema
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  • Haftung für Verrichtungsgehilfe

    • Schema § 831 BGB :

      Vrrs.

      1. Übertragung eines Geschäfts vom Geschäftsherrn

        • bei Ausübung eines öffentlichen Amtes § 839 BGB

      2. Weisungsgebundenheit

        • Geschäftsherr kann Tätigkeit jederzeit beschränken,

          entziehen oder nach Zeit und Umfang bestimmen

        • auch höhere Angestellte oder Selbstständige

          bei Einbindung in die Organisation

          (-) Bei Personen die 'über sich' frei verfügen können

          • (+) Vertreter des Arztes im Notfalldienst

      3. Handeln in Ausführung der Verrichtung

        • dass die Tätigkeit zum vertraglich geschuldeten

          Tätigkeitsfeld gehört, ist nicht notwendig

        • selbst bei Vorsatz, wenn gerade die Hauptpflicht verletzt wird

      4. Widerrechtliche

        Schadenszufügung

        § 823 ff. BGB ..!! des VG)

        • kein Verschulden des Gehilfen notwendig

          aber keine Haftung bei objektiv

          fehlerfreiem Verhalten

          • Arg: Auch wenn GF selbst gehandelt hätte würde keine Haftung bestehen

          • Arg. Schutzzweck der Norm

          • § 831 BGB (-) bei Verkehrsunfall falls AN sich verkehrsgerecht verhalten hat

        • (+) wird vermutet Ausnahme §§ 827, 828 BGB

          • Arg.: keine Einschränkung im Wortlaut

        • (A) subjektiver Vorwurf gehört zum TB bsp. § 823 II BGB iVm Schutzgesetz

      5. Keine Exkulpation

    • Exkulpation möglich?

    • Grundlagen

      zu Haftung für Verrichtungsgehilfe

Haftung für Verrichtungsgehilfe Schema

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