
9683
- UN Kaufrecht
- Grundlagen zu UN Kaufrecht
- CISG: United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods
- in Deutschland ratifiziert und verkündet → Teil der deutschen Rechtsordnung
- Besonderheiten zu dt. Kaufrecht
- Verkäufer haftet verschuldensunabhängig
- Haftungsgrenze: Vorhersehbarkeit
- kein erleichterter Regress nach §§ 478, 479 BGB
- Rücktritt erst wenn Pflichtverletzung wesentlich, Art.49 I a CISG
- Vorteile CISG
- flexibler als BGB
- leichter vorhersehbare Ergebnisse, kein IPR/Kollisionsrecht
- Anwendungsbereich
- Schema: automatische Anwendbarkeit, wenn
- grenzüberschreitenden Warenkauf
- unter Beteiligung eines der 87 den CISG beigetr. Staaten
- kein Verbrauchervertrag (Art. 2 lit. a)
- wenn privater Zweck für Verkäufer erkennbar war
- Praxis
- theoretisch 75% des weltw. Warenverkehrs erfasst
- aber praktisch meist nur unfreiwillig angewendet, wenn
- unwirksame Klausel
- insb. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht → Ausschluss nach Art. 6 CISG (-)
- Arg.: CISG ist Bestandteil des betreffenden nat. Rechts
- Vertragsgestaltung
- gem. deren Art. 6 eine Abbedingung v. Regeln der CISG ist aber möglich
- z.B.: V schließt verschuldensunabhängigen SE aus
Bewerte diese Mindmap:
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10