10667
- Kostenbescheid im NSOG
- prozessual
- Statthaftigkeit
- ggf. abgrenzen, dass ein VA (§ 35 VwVfG) vorlag, und nicht Kostenrechnung oder schlichte Zahlungsaufforderung
- gegen VA nach vorher festgelegten, leicht erkennbaren Kriterien (Kostentarif nach AllGO)
- gegen sonstige VA (kein Finanzierungssicherungszweck)
- Beispielinsb. Kosten der Ersatzvornahme, unm. Zwang
- iVm § 64 IV S.1 NSOG
- und Festsetzung § 64 IV S.1 NSOG
- nicht dagegen nach § 80 II S.1 Nr.1 VwGO -> kein Finanzierungssicherungszweck
- Rechtsschutz des Bürgers nach Zahlung
- → es fehlt der andauernde rw. Zustand, weil VA noch wirksam, daher (-)
- KostenVA ist nicht erledigt
- Arg.: Voraussetzung dafür, dass Behörde behalten darf
- Schema: Prüfung: RMK des Kostenbescheids (o. Fests.bescheids)
- RGL
- §§ 66 I, § 64 II S.1 NSOG
- iVm §§ 1, 3, 13 NVwKostG
- wenn passender Kostentarif (+)
- iVm §§ 70, 73 NVwVG
- Nennung der falschen RGL macht Bescheid aber nicht rechtswidrig
- Behörde muss nur tatsächliche Gründe angeben, § 39 VwVfG
- Beispiel
- form. RMK
- Zuständigkeit für Kostenbescheid folgt als Annex aus Zuständigkeit für Primärebene
- mat. RMK
- Kostengrund
- bei Bestandskraft von VA kommt es nur auf Wirksamkeit an (str.)
- im PolizeiR. ist also i.E. immer RMK zu prüfen
- der Kostenbescheid ist nur rechtmäßig, wenn die kostenauslösende Maßnahme rechtmäßig ist
- ganz h.M.: nein
- also einmal durch alle Ebenen durchprüfen!
- Ermessen
- nach h.M. grunds. gebundener VA
- Ermessen nur in Ausnahmefällen
- mehrere Kostenpflichtige
- Beispiel
- Gefahrenverdacht / Anscheinsgefahr
- h.M.: keine Haftung
- nur Gefahrforschungseingriffe
- h.M.: Haftung dafür (-)
- Arg.: Amtsermittlungspflicht gem. § 24 VwVfG
- Opfergrenze / gestörte Privatnützigkeit
- keine Anwendung bei Kenntnis
- Kostenhöhe
- (P) Zulässigkeit v. Nachforderungen
- Rspr alt.: nur bis 'Vertretbarkeitsgrenze'
- Arg.: Voranschlag der Behörde führt dem Pflichtigen Ausmaß vor Augen, Chance abzuwägen
- BVerwG.: ja volle Höhe
- Arg.: kein Wahlrecht des Pflichtigen, er ist bis zuletzt selbst verpflichtet
- Arg.: Vertrauen nicht schutzwürdig
Bewerte diese Mindmap:
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10