
13571
- Zulässigkeit
- Objektive Klagehäufung, § 44 VwGO
- Begründetheit: Rmk-Kontrolle
- Notwendigkeit einer EGL:
- bedarf es einer VA-Befugnis?
- h.M.:
- (+)
- Arg.: Vorbehalt des Gesetzes
- a.A.:
- (-)
- Arg.: Ermächtigung zu hoheitlichem Handeln impliziert Handeln durch VA
- praktische Relevanz nur bei
- POR; hier auf Generalklausel zurückgreifen
- Leistungsbescheiden
- VA-Befugnis
- Neuer Knoten
- lex imperfecta (unselbständige Verfügung)
- Ge- / Verbote, die keine eigene Handlungsbefugnis enthalten
- Rückgriff auf pol. Generalklausel
- dreistufiger Prüfungsaufbau:
- VA
- Rmk d. VA
- beruht auf VO
- Rmk. d. VO
- beruht auf Gesetz
- Verfmk d. Gesetzes
- Nachschieben von Gründen im Prozess
- h.M.:
- (+)
- Arg.: Amtsermittlungsgrundsatz: wenn VG ohnehin alle Gründe berücksichtigen muss, muss Behörde diese auch nachträglich präsentieren dürfen
- Arg.: § 114 Abs. 2: Behörde darf sogar Ermessenserwägungen nachschieben
- Einschränkungen
- formell keine Umgehung von § 45 VwVfG
- bei vollständiger Auswechslung der Begründung
- bei erstmaliger Begründung
- materiell keine Wesensänderungen des VA
- Grenze zu Umdeutung, § 47 VwVfG
- bei erstmaliger Ermessensbegründung
- Rückausnahme: erstmalige Notwendigkeit zum Ermessen
- bei vollständiger Auswechslung der Ermessensbegründung
- Kläger muss Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten
- Statthafte Klageart
- Neuer Knoten
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