Schema
13600
    • Definition
      Vorsätzlich handelt, wer

      • im Zeitpunkt des Versuchsbeginns

        • § 16 Abs. 1 S. 1 'bei Begehung der Tat'

        • daher unbeachtlich:

          • dolus antecedens
            • der Tathandlung vorhergehender und im Tatzeitpunkt nicht mehr aktueller Vorsatz
          • dolus subsequens
            • nachträgliche Billigung
      • zumindest billigend in Kauf nimmt,

        • dolus...

          • ...directus...
            • ...1. Grades [~Absicht]
              • Definition
                ist gegeben, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges herbeizuführen
                • dominant: Wollen
                • Neuer Knoten
            • ...2. Grades [~direkter Vorsatz]
              • Definition
                ist gegeben, wenn der Täter den Erfolg aus seiner Perspektive als notwendige Folge oder als unvermeidliche Nebenwirkung seiner beabsichtigten Handlung in seinen Willen aufgenommen hat, mag er auch diesem weitern Erfolg innerlich gleichgültig oder sogar ablehnend gegenüberstehen.
                • dominant: Wissen
            • Gesetzesformulierungen u. a.
              • 'wider besseren Wissens'
              • 'wissentlich'
      • dass durch sein Verhalten

      • alle Umstände, die zu einem gesetzlichen Tatbestand gehören,

        • P: mehrere TBe, die

          • sich gegenseitig ausschließen
            • dolus alternativus
              • Vorsatz bzgl. welchem TB gegeben?
                • h.M.:
                  • vollendeter TB 1
                    • (+)
                  • versuchter TB 2
                    • (+)
                      • Konkurrenzen:
                        • TB2 ggü TB1
                          • etwa gleich schwer:
                            • (-)
                          • wesentlich schwerer
                            • Tateinheit
                  • Arg.: Entscheidend ist, dass der Täter verwirklicht was er objektiv auch wollte
                • a.A.:
                  • schwererer TB
                    • (+)
                  • leichterer TB
                    • (-)
                  • Krit.: Verletzt die Klarstellungsfunktion des Schuldspruches
          • unabhängig nebeneinander stehen
            • dolus cummulutivus
              • (+)
        • Tatsachenkenntnis

          • reicht bzgl. normativen TBM
            • Definition
              erschließen sich erst durch eine rechtliche Bewertung an einer Norm
          • auch sachgedankliches Mittbewusstsein
          • und Bedeutungskenntnis bei
            • deskriptiven TBM
              • Definition
                der sinnlichen Wahrnehmung zugänglich
            • Parallelwertung in der Laiensphäre reicht
      • verwirklicht werden.

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