
13645
- Vorraussetzungen
- Erlass eines VA
- Analog bei anderen Maßnahmen?
- h.M.:
- (-)
- ggf. aber Anhörungspflicht nach allg. R'Grundsätzen
- Arg.: § 9 verlangt explizit VA
- a.A.:
- (+)
- Realakt ist funktionales Äquivalent zu VA
- am Verfahren Beteiligter
- in die Rechte eines Beteiligten eingreifend
- bei belastendem VA
- (+)
- bei begünstigendem VA?
- h.M.:
- (-)
- Arg.: kein Eingriff, sondern ledigl. ein Mehr an Rechten
- vermittelnde A.:
- (+)
- , wenn Anspruch grundrechtlich fundiert
- (-)
- bei freiwilliger Leistung d. Staates
- a.A.:
- (+)
- Arg.: I. E. für den Bürger gleich schwerwiegend
- ggf. Ausnahmen nach § 28 Abs. 2
- Nr. 1: Gefahr im Verzug
- Definitionist dann anzunehmen,
- wenn eine vorherige Anhörung
- die notwerndigen Maßnahmen in unvertretbarem Maße verzögern würde,
- insbesondere weil der mit der Maßnahme verfolgte Zweck
- vereitelt oder wesentlich erschwert würde
- ex-ante Sicht maßgeblich
- Nr. 4: bei Allgemeinverfügungen / MassenVAen
- wenn SV betroffen, bei dem rechtl. Gehör keine bes. Bedeutung zukommt
- einzelne Bürger besonders betroffen
- Nr. 5: bei Maßnahmen i. d. VwV
- Kostenbescheid, der Kosten der VwV fordert
- keine MN in der VwV, sondern danach
- Begründung des Verzichts?
- h.M.:
- (+)
- Arg.: Art. 19 Abs. 4 GG / analog § 39 VwVfG
- a.A.:
- (-)
- Arg.: gilt nur für mat. R, nicht für das VerfR
- RF
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