
13651
- tatbestandliche Vrstzg. d. EGL
- richtiger Adressat
- zul. R'Folge
- TB-Vrstzg. d. Eingriffsnorm
- Handlungs- / Rechtsfolgeermessen
- Beispiel'muss' / 'ist'
- gebundene Entscheidung
- Beispiel'soll'
- regelm.:
- Behörde hat einzuschreiten
- muss regelm. in der beschriebenen Weise handeln
- kann in atypischen Fällen aweichen
- Beispiel'kann' / 'darf'
- Ermessen
- Opportunitätsprinzip
- bzgl.
- EntschließungsErm
- AuswahlErm
- Fehler
- Ermessensüberschreitung
- R'Folge außerhalb der Grenzen der Norm
- Beispielausdrücklich genannte Grenzen
- BeispielVerhältnismäßigkeitsgrundsatz
- Beispielsonst. VerfR
- Ermessensunterschreitung
- BeispielNichtgebrauch
- Existenz intendierten Ermessens?
- h.M.:
- (+)
- RF:
- Vw muss bzgl. 'Für und Wieder' nicht entscheiden
- Arg.: ein bestimmtes Ergebnis steht dem Gesetz näher
- a.A.:
- (-)
- Arg.: Verstoß gegen Grundsatz der Normenklarheit
- Ermessensfehlgebrauch
- Beispielsachfremde Erwägungen
- Verweis auf zivR-Weg
- BeispielTatsachenfehler
- Beispielfehlende / strukturell mangelhafte Begründung
- bei mehreren Begründungen nur, wenn fehlerh. Begründung f. d. Entscheidung tragend war (Arg. ex § 39 Abs. 1 S. 2 VwVfG
- BeispielVerstoß gg Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 Abs. 1 GG
- Reduzierung auf Null
- RF
- nicht nur Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, sondern strikter R'Anspruch, wenn zugleich subjektives Recht nach d. Schutznormtheorie
- Schutznormtheorie: öffR Norm kann als drittschützende Norm subjektves Recht für den Bürger enthalten, wenn der Schutz öffentlich-rechtlicher Interessen zumindest auch dazu bestimmt ist, dem Interesse einzelner Personen oder Personengruppen zu dienen
- Erklärungen der Vw
- Zusicherung, § 38 VwVfG
- Vorliegen einer Zusicherung
- verbindliche Erklärung
- bezogen auf bereits hinreichend bestimmten VA
- Wirksamkeit d. Zusicherung
- zuständige Behörde
- Schriftform
- sonst. allg. Wirksamkeitsvoraussetzungen
- Zusicherung bereits VA?
- h.M.
- (+)
- pro: begründet verbindlichen Anspruch
- a.A.:
- (-)
- pro: enthält keine eigene Regelung, sonder bereitet eine solche bloß vor
- Beispieli.B. Nichtigkeit
- Beispieli.B. Aufhebung / Rücknahme
- RMK d. Zusicherung
- EGL
- EGL für zugesicherten VA
- form. Rmk
- mat. Rmk
- Zulässigkeit d. Zusicherung
- Rmk. d. zugesicherten VA
- Gebot der doppelten Rmk
- allg. Zusage
- nicht auf VA, sondern auf Realakt / öffR Vertrag gerichtet
- R'Grundlage
- ungeschriebene Grundsätze des allg. VwR
- Definitionist verbindlich, wenn
- von eine dazu befugten Beamten
- der zustänidgen Behörde
- mit dem erkennbaren Willen, die Behörde zu binden,
- abgegeben wurde
- und nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt
- Schriftform
- materielle Teilbarkeit von Nebenbestimmung und HauptVA
- wenn
- (-)
- dann
- Nebenbestimmung rw, -aber-
- Klage unbegründet
- Fallgruppen
- h.M.:
- wenn der RestVA ohne Nebenbestimmung rw wäre
- pro: Art. 20 Abs. 3 GG verbietet dem Gericht, einen rw Gesamtzustand herbeizuführen
- con: RMK d. HauptVA nicht Streitgegenstand; RWK d. RestVA ist von Behörde zu beseitigen
Bewerte diese Mindmap:
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10