
13654
- altersabhängig
- Kinder unter 14
- (-)
- Jugendliche / Heranwachsende
- (+)
- (-)
- Erwachsene
- (+)
- biologisch-psychologisch, § 20
- i.B. krankhafte seelische Störung
- Beispieli.B. in Form einer akuten Intoxikationspsychose
- Beispieli. B. durch Alkohol:
- < 2 Promille
- (+)
- 2 - 3 Promille
- (+)
- (-)
- >= 3 Promille
- (-)
- Tötungsdelikte: Promille x 1,1
- actio libera in causa
- Aufbau
- fahrlässige: doppelte Vorwerfbarkeit
- Definitionder Täter handelt
- in schuldfähigem Zustand
- hinsichtlich des Eintritts seines späteren Delikts fahrlässig oder vorsätzlich
- und bedenkt dabei fahrlässig nicht die Möglichkeit der späteren Straftat
- vosätzliche: Doppelvorsatz
- Definitionder Täter muss
- in schuldfähigem Zustand
- sowohl hinsichtlich des Eintritts seines späteren Defekts
- als auch hinsichtlich der Begehung einer bestimmten Straftat in diesem Zustand
- vorsätzlich handeln
- Anwendbarkeit
- Rspr.
- differenziert nach Art des Deliktes
- verhaltensgebunden:
- (-)
- Sichbetrinken ist nicht die gesetzl. vorgeschriebene Anknüpfungshandlung, daher
- verhaltensneutral
- vorsätzlich:
- (+)
- zur Vermeidung d. niedrigeren Strafe aus § 323 -→ Tatbestandslösung
- fahrlässig
- (-)
- nicht erforderlich, daher
- e.A.:
- (+)
- Anknüpfen an Handlung des noch Schuldfähigen
- e.A.:
- Tatbestandslösung
- Beginn der Tat schon im Auslösen der Schuldunfähigkeit
- a.A.:
- Werkzeugtheorie
- Täter macht sich selbst zum schuldlosen Werkzeug
- Krit.: Wortlaut d. § 25 'einen anderen'
- Krit. bei verhaltens-
- -neutralen Delikten
- 1.) Versuchsbeginn vor konkreter RG'Gefährdung und somit Verstoß gg. Wortlaug d. § 22: 'unmittelbares Ansetzen'
- gg. Arg.: Ausnahme für Versuchsbeginn: erst mit kokreter RG'Gefährdung
- gg. Krit.: Versuchsbeginn nach Tatbeginn ist unauflösbarer Widerspruch
- 2.) nach dem Sichbetrinken kein Rücktritt mehr möglich
- -gebundenen Delikten
- T hat eine andere als die vom Gesetz bestimmte Handlung vorgenommen
- a.A.:
- (+)
- Anknüpfen an Handlung des Schuldunfähigen
- e.A.:
- Ausnahmetheorie
- Ausnahme vom Koinzidenzprinzip
- a.A.:
- Ausdehnungstheorie
- zeitliche Ausdehnung auch auf Vorhandlung
- Krit.: Wortlaut d. § 20 und Analogieverbot
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