
13666
- personenbezogen
- Zulässigkeit bei nicht feststehendem Adressaten
- h.M.
- (+)
- im Wesentlich bestimmt ausreichend: potenziell Betroffene durch Beziehung zu konkretem Fall bestimmbar
- a.A.
- (-)
- Es bedarf Bestimmbarkeit bereits im Zeitpunkt d. Erlasses
- sachbezogen
- BeispielWidmung
- Definitionist die
- Erklärung eines Staatsorgans, dass
- eine bestimmte Sache
- einem bestimmten Zweck
- dienen soll,
- und deshalb öffentlich-rechtlichen Vorschriften unterliegen soll.
- benutzungsbezogen
- BeispielVerkehrszeichen
- ersetzen Anordnungen von PolBeamte (§ 36 StVO)
- Bekanntgabe
- Sichtbarkeitsgrundsatz
- Definitionausreichend ist, wenn
- das Verkehrszeichen so aufgestellt ist,
- dass es für die Verkehrsteilnehmer ohne weiters wahrnehmbar ist,
- unabhängig davon, ob es auch tatsächlich wahrgenommen wurde
- Zeitpunkt
- h.M.
- bei erstmaliger Begegnung mit der geregelten Verkehrssituation
- Allg. VerfR nicht anwendbar, da § 45 Abs. 4 StVO lex specialis
- a.A.
- mangels R'BehelfsBelehrung 1 Jahr ab Aufstellung
- Allg. VerfR anwendbar: § 45 Abs. 4 StVO i.V.m. § 41 Abs. 3 VwVfG
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