13666
    • personenbezogen

      • Zulässigkeit bei nicht feststehendem Adressaten

        • h.M.

          • (+)
          • im Wesentlich bestimmt ausreichend: potenziell Betroffene durch Beziehung zu konkretem Fall bestimmbar
        • a.A.

          • (-)
          • Es bedarf Bestimmbarkeit bereits im Zeitpunkt d. Erlasses
    • sachbezogen

      • Beispiel
        Widmung

        • Definition
          ist die

          • Erklärung eines Staatsorgans, dass
          • eine bestimmte Sache
          • einem bestimmten Zweck
          • dienen soll,
          • und deshalb öffentlich-rechtlichen Vorschriften unterliegen soll.
    • benutzungsbezogen

      • Beispiel
        Verkehrszeichen

        • ersetzen Anordnungen von PolBeamte (§ 36 StVO)

        • Bekanntgabe

          • Sichtbarkeitsgrundsatz
            • Definition
              ausreichend ist, wenn
              • das Verkehrszeichen so aufgestellt ist,
              • dass es für die Verkehrsteilnehmer ohne weiters wahrnehmbar ist,
              • unabhängig davon, ob es auch tatsächlich wahrgenommen wurde
          • Zeitpunkt
            • h.M.
              • bei erstmaliger Begegnung mit der geregelten Verkehrssituation
              • Allg. VerfR nicht anwendbar, da § 45 Abs. 4 StVO lex specialis
            • a.A.
              • mangels R'BehelfsBelehrung 1 Jahr ab Aufstellung
              • Allg. VerfR anwendbar: § 45 Abs. 4 StVO i.V.m. § 41 Abs. 3 VwVfG

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