Schema
14363
    • Begriff

      • Mensch

        • Jeder lebend geborene Mensch

        • Attribute: -Rechtsfähigkeit -Geschäftsfähigkeit -Deliktsfähigkeit -Namensrecht -Persönlichkeitsrecht

      • Verbraucher

        • Legaldefinition § 13 BGB

        • wichtig für Anwendungsbereich der verbraucherschützenden Vorschriften -Widerrufsrecht

      • Unternehmer

        • Legaldefiniton in § 14 BGB

        • -Kaufleute(Einzelkaufmann, Handelsgeschäft) -Nichtkaufmännische Gewerbetreibende (Handwerker, Landwirte) -Freiberufler -Maßgebend ist der wirtschaftliche Zweck des Geschäfts

    • Rechtsfähigkeit

      • DEF: Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

      • für natürliche Personen wichtig: -Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt und endet mit Tod(Hirntod).

      • Was sind Rechte und Pflichten? -Eigentümer -Gläubiger -Schuldner -Erbe -Parteifähigkeit im Zivilprozess

      • Was passiert mit den Rechten und Pflichten mit dem Tod? -Ende der Rechtsfähigkeit -aktives und passives Vermögen gehen auf den Erben über, §§ 1922, 1967 -Mitgliedschaft im Verein: höchstpersönliche Rechte(Vereinsmitgliedschaft, Dienstleistungesetzliche Schuldverhältnisseerpflichtung) erlöschen mit dem Tod.

        • Neuer Knoten

    • Handlungsfähigkeit

      • DEF: Fähigkeit, durch eigene Handlungen Rechte zu erwerben und Pflichten zu begründen.

      • -Oberbegriff für rechtlich bedeutsames Handeln -umfasst Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit

    • Geschäftsfähigkeit

      • DEF: Fähigkeit, durch eigene Willenserklärungen wirksam Rechte zu erwerben und Pflichten zu begründen.

      • Voraussetzung für die Teilnahme am Rechtsverkehr: -Geschäftsunfähige können nicht selbst z.B. Verträge schließen

    • Namensrecht

      • DEF: Name dient als Kennzeichen einer Person zu ihrer Unterscheidung von anderen. Der Name ist ein besonderes Persönlichkeitsrecht und vom Gesetz geschützt. -Beseitigung und Unterlassungsansprüche bei unbefugtem Gebrauch. § 12 BGB.

    • Allgemeines Persönlichkeitsrecht

      • Fallgruppen

        • Eindringen in die Privatsphäre: -Telefonwerbung

        • Erforschen des persönlichen Bereichs -Profilbildung im Internet

        • Heimliche Bild- und Tonaufnahmen -gehackte Computerkamera, versteckte Videoaufnahmen bei Discountern

        • Weitergabe von Einzelheiten aus der Privatsphäre -Datenschutz von personenbezogenen Daten

        • Kommerzialisierung zu Werbezwecken -Facebook oder LinkedIn-Beiträge in Werbung

        • Ehrverletzungen -Bewertungsportale

        • Verfälschung des Unternehmensbildes -vorsätzlich unwahre Behauptungen

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