
14368
- Arten
- Rechte (Forderungen)
- Absoulute Rechte (dingliche Rechte)
- -wirken gegenüber jedermann -absouluter Schutz gegen jede Verletzung
- wichtige absoulte Rechte: -Leben -körperliche Unversehrtheit -Gesundheit -Freiheit -Eigentum -Namensrecht -Immaterialgüterrechte Patentrecht Urheberrecht -Persönlichkeitsrecht
- Subjektive Rechte (Befugnis die einem Rechtssubjekt zugeordnet ist)
- DEF: 'Machtposition' des einzelnen, die weder ein absolutes noch ein relatives Recht darstellen -Gestaltungsrechte -Einreden
- Gestaltungsrechte
- DEF: Ein Gestaltungsrecht entsteht in der Regel innerhalb einer bestimmten Rechtsbeziehung und gibt dem berechtigen das Recht, dieses Rechtsverhältnis zu gestalten, in der Regel also aufzulösen.
- Quelle der Gestaltungsrechte: -Vertragliche Vereinbarung -Gesetz
- Beispiele: -Kündigungsrechte -Anfechtungsrecht -Vorkaufsrecht -Rücktrittsrecht -Widerrufsrecht
- Ausübung: -einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung -Zustimmung der anderen Seite nicht erforderlich
- Anfechtung: (§ 142 BGB, 123 I BGB) einseitige Beseitigung eines Rechtszustandes
- Gegenrecht
- Einrede: Recht, die Erfüllung eines Anspruchs zu verweigern -Leistungesetzliche Schuldverhältnisseerweigerungsrecht
- -Wenn Einrede geltend gemacht wird, erlischt der Anspruch nicht, sondern ist 'lediglich' nicht mehr durchsetzbar
- -Einrede ist 'Gegenrecht', das allerdings geltend Gemacht werden muss (wie das Gestaltungsrecht)
- BSP. Verjährung: -regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre §195 BGB
- Relative Rechte
- wirken nur zwischen den beteiligten Parteien innerhalb eines gesetzlichen oder vertraglichen Schuldverhältnisses Gläubiger und Schuldner
Bewerte diese Mindmap:
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10