Schema
14372
    • Willenserklärung

      • äußerer Tatbestand

        • für objektiven Dritten (Empfängerhorizont) erkennbare Äußerung eines Rechtsfolgewillens

        • BZW. Der äußere Tatbestand einer Willenserklärung ist erfüllt, wenn das Verhalten des Erklärenden für den objektiven Betrachter den Schluss auf das Vorliegen eines Rechtsfolgewillens zulässt.

      • innerer Tatbestand

        • Handlungsbewusstsein

          • überhaupt zu handeln
        • Neuer Knoten

          • Wille, durch eigenes Verhalten eine rechtsgeschäftliche Erklärung abzugeben -'ich mache etwas rechtlich erhebliches'
          • Folgen, wenn kein Erklärungsbewusstsein vorliegt.
            • Willenstheorie
              • Willenserklärung nichtig, da Erklärungsbewusstsein notwendiger Bestandteil
            • Erklärungstheorie (hM)
              • Vertrauensschutz, daher Zurechnung als Willenserklärung, wenn -Erklärender bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen musste, dass sein Verhalten als WE zu deuten ist und der -Empfänger schutzwürdig ist
            • Ergebnis
              • WE wirksam, aber
              • WE analog § 119 I Var.2 BGB anfechtbar
          • Nicht bei invitatio ad Offerendum
          • Abbruch von Vorverhandlungen -Grundsatz: Wer das Vertrauen eines anderen weckt, der gerade verhandelte Vertrag werde geschlossen werden - und dann die Verhandlungen grundlos abbricht, kann zum Schadensersatz verpflichtet sein,
          • Ausnahme: formbedrüftige Verträge, da die Formvorschriften gerade eine faktische Bindung vermeiden wollen
        • Geschäftswille

          • das konkrete Geschäft zu wollen
      • Auslegen von Willenserklärungen und Verträgen

        • § 133 BGB Auslegung einer Willenserklärung: Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

          • Neuer Knoten
        • § 157 BGB Auslegung von Verträgen Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

        • Objektiver Empfängerhorizont: Wie würde ein objektiver Dritter die Handlung verstehen?

        • Invitatio ad Offerendum

          • Ob ein Angebot oder ein unverbindliches Angebot zur Abgabe eines Angebots vorliegt, muss man durch Auslegung herausfinden
          • =unverbindliches Auffordern zur Abagebe eines Angebots
          • Wichtige Paragraphen: §§ 133, 157 BGB
      • Sonstiges

        • Gefälligkeiten

          • Unterscheiden nach Grade der Rechtsbindung
          • Gefälligkeit -unentgeltlich, kein Rechtsbindungswille, kein Schuldverhältnis kein Anspruch auf Ausführung keine Haftung
          • Gefälligkeitsverhältnis -unentgeltlich, Rechtsbindungswille, Schuldverhältnis nur in Bezug auf die Sorgfaltspflichten -kein Anspruch auf Durchführung -Haftung
          • Gefälligkeitsvertrag -unentgeltlich, Rechtsbindungswille, Schuldverhältnis nur in Bezug auf die Sorgfaltspflichten -Kein Anspruch auf Durchführung -Haftung
          • Gefälligkeiten Prüfung
            • Liegt ein Vertrag oder eine Gefälligkeit vor? -Indizien für Rechtsbindungswillen Erkennbare wirtschaftliche Bedeutung Erkennbares Verlassen auf die Zusage
      • Erklärungstatbestand

        • Bild einfügen

    • Typen der Willenserklärung

      • ausdrückliche Willenserklärung

        • 'Ich biete dir meinen Opel Corsa für 1.000 € an.'

      • konkludente/stillschweigende Willenserklärung

        • Kopfnicken oder Kopfschüttteln

      • Schweigen ist grundsätzlich keine Willenserklärung

        • Grundsatz

        • Ausnahmen

          • Aufforderung nach Vertragsschluss ohne Einwilligung -Minderjährige, § 108 II 2 ('gilt als verweigert') -Stellvertreter, § 177 II 2 (gilt als verweigert)
          • Kaufleute -Schweigen auf kaufmännisches Bestätigungsschreiben -§ § 346, 362 HGB
 Schema

Bewerte diese Mindmap:

{{percent}}%
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10

Tags:

#Voraussetzungen # Prüfung # Rechtsfolgen # Anspruch # Schema # Studium # Mindmap # Übersicht # Aufbau # Prüfungsschema # Skript # Kommentar #Jura
Mindmap teilen: