Schema
14616
    • Name

      • Recht der Namensvergabe

        • ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers)

          • verwaltet technisch die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Domain-Namen
        • fünf regionale Registries

          • z.B. RIPE NCC (Reseaux IP Europeens Network Coordination Center) inAmsterdam fur die EU
          • Denic eG (Deutsches Network Information Center) für .de Domains
      • Rechte aus dem Domain-Namen

        • Vertragliches Recht: IP-Adresse und Domain-Namen miteinander zu berinden

        • eigene Schutzrechte aus Namens- oder Markenrecht

          • erstmaliger und ausschließlich virtueller Auftritt
            • ingebrauchnahme der Domain fürt dann zu
              • Namensrecht § 12 BGB
              • Unternehmensbezeichnung § 5, 15 MarkenG
    • Domaininhaber

      • entscheidend ist Rechtsfähigkeit

        • z.B. Minderjähriger auch

        • für Vertragsabschluss der Verträge ist jedoch das Mitwirken des gesetzlichen Vertreters erforderlich

      • Adminc-C

        • kann sein, muss nicht

        • Natürliche Person (in Deutschland)

          • regelmäßig auch Domain-Inhaber
        • Unternehmen

          • Admin-C ist natürliche Person (Ansprechpartner)
          • Domain-Inhaber ist Unternehmen
        • Person/Unternehmen im Ausland

          • Admin-C ist natürliche Person in Deutschland
          • Domain-Inhaber ist ausländische Person/Unternehmen
        • Treuhandverhältnisse

          • Admin-C ist regelmäßig auch (treuhänderischer) Domain-Inhaber
    • Domainvergabe

      • First come, first serve - Windhundverfahren

        • erster Anmelder erhält die Domain

      • Ausnahmen:

        • Bei neuen Top-Level-Domains werden oftmals zunächst Inhaber von Kennzeichenrechten (z.B. Marken) bevorzugt

          • man nennt dies Landrush- oder Sunrise-Phase
      • Alternativen für bereits vergebene Domains

        • auf andere TLD ausweichen

          • warp.42.net statt warp42.com
        • andere Zeichenfolge

          • Eala-freya-fresena.de statt ealafreyafresena.de
        • Kauf oder Pacht der Domain

        • Juristische Schritte bei starkeren Rechten

          • Insbesondere Markenrechte
      • Registrierung mit persönlichen Daten erforderlich

        • aufgrund

          • Eintrag in die jeweilige WHOIS-Datenbank der Vergabestelle/ Registrar
            • Vergleichbar mit Grundbuch oder Handelsregister
            • Öffentlich und kostenfrei abrufbar
            • dient der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit
          • Anonymisierungsdiente (WHOIS Protection Service) bieten gegen höheres Entgelt die Registrierung über einen Treuhänder an
        • Bewusst falsche Eingaben

          • automatisiertes Verfahren führt auch zum Eintrag
          • Aber Vergaberegeln verbieten dies oftmals ausdrücklich
            • Löschung ohne Kostenersatz
            • oftmals nur Hinweise an die Vergabestelle erforderlich
    • Domain-Sharing

      • zwei Varianten möglich:

        • Lizenz

          • Domain-Inhaber als Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht ein, die Domain mit ihm zu teilen
          • vor das eigentliche Webangebot wird eine Indexseite (Weiche) geschaltet
          • Nur eine Partei ist WHOIS-Register eingetragen
        • Mitinhaberschaft

          • Nutzungsrecht wird auf zwei Parteien ausgedehnt
          • Beide Parteien sind im Register eingetragen
    • Domain

      • =Adresse einer Webseite

      • technisch

        • Übersetzung der IP-Adresse

      • juristisch

        • relativ wirkendes Nutzungsrecht an einem bestimmten Namen

        • verfassungsrechtlich geschützter Vermögenswert

    • Domain-Registrierung

      • Domain-Registrierung

      • Vertäge bei Domain-Registrierung

        • Providervertrag

          • Kunde (Registrant) - Provider (Registrar)
            • Auftrag zur Registrierung z.B. der Denic (Registry)
            • ggf. zusätzliche Leistungen (Webspace)
        • Domain-Registrierungesetzliche Schuldverhältnisseertrag

          • Kunde(Registrant) - Vergabestelle (Registry)
            • Verpflichtung der Vergabestelle zur Konnektierung
            • Eintrag in WHOIS-Verzeichnis
      • Begriffe

        • Registry

          • Domain-Vergabestelle
          • Denic, Afilias, Nic.at
        • Registrar

          • Provider, die im Kundenauftrag die Registrierung übernehmen
          • muss im Registry/Registrar-Konzept grundsätzlich genutzt werden
          • AAA Hosting, 1und1, Strato
        • Registrant

          • Domain Owner/'Inhaber' der Domain
            • z.B. Karl Müller
    • Domain-Rechtsverletzungen

      • Möglich

        • Namensrecht, § 12 BGB

        • Markenrecht

          • im geschäftlichen Verkehr
          • Nutzung
            • früher: von einem Unternehmen registriert
            • Angebot zum Verkauf
            • Schalten von Werbung
            • Weiterleitung auf andere geschäftliche Webseite
        • Wettbewerbsrecht

          • Behinderungsabsicht, z.B. Verkauf
      • Kontrolle der Rechtsverletzung durch Domain

        • Rechteinhaber

          • jeder ist grundsätzlich selbst verantwortlich, Rechtsverletzungen zu entdecken und zu verfolgen
        • Provider

          • Keine Prüfpflicht
          • Störerhaftung bei bekanntem rechtswidrigem Inhalt
        • Denic

          • grundsätzlich keine Prüfpflicht
          • eingeschränkte Prüfpflicht bei grober, unschwerer zu erkennender rechtswidriger Verwendung des Namens durch den Anmelder
      • Herausfinden, ob gewählter Domain-Name Rechte Dritter verletzt

        • Markenrechte

          • Deutsche Marken
          • europäische Marken
          • internationale Marken
        • nicht nur identische, sondern auch ähnliche Begriffe prüfen

        • Unerheblich für einen Unterlassungsanspruch ist es, wenn man Rechte Dritter 'nur fahrlässig' verletzt

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