Schema
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    • Schiedsgericht bzw. Schiedsgerichtsverfahren

      • Schiedsgerichte sind Gerichte, die nicht innerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit, aber von dieser gebilligt Rechtsstreite zwischen Parteien aufderen Bitten verhandeln und entscheiden bzw. schlichten

      • Die Entscheidungen sind fur die Parteien bindend, konnen aber unter Umstanden von ordentlichen Gerichten uberpruft werden

    • Abmahnnung

      • In einem Abmahnschreiben setzt der Abmahnende den Domain-Inhaber davon in Kenntnis, dass er von einem Verstoß gegen marken- odernamensrechtliche bzw. wettbewerbsrechtliche Vorschriften durch den Abgemahnten erfahren hat.

      • Für bestimmte Top Level Domains kann man internationale Schlichtungesetzliche Schuldverhältnisseerfahren, z.B. bei der WIPO anstrengen

        • nicht für .de Domain

      • Schiedsverfahren uber die .de Domain sind nur zulassig, wenn beide Parteien einwilligen

    • Domains vermieten bzw. verpachten

      • Wie Grundstucke in der realen Welt, kann man ?virtual real estate? auch anderen zur (zeitlich begrenzten) Nutzung freigeben, also vermieten bzw.verpachten

      • Haftungsrechtliche Fragen mussen geregelt werden

        • Was passiert, wenn der Domain-Pachter die Webseite mit rechtswidrigen Inahlten versieht?

    • Marken und Namensrecht auch für User-Namen z.B. Facebook

      • Ja, das Marken- bzw. Namensrecht gilt hier genauso

      • Eine entsprechende Entscheidungspraxis wird sich vermutlich ganz ahnlich wie bei den Domain-Streitigkeiten herausbilden

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