
14623
- Schiedsgericht bzw. Schiedsgerichtsverfahren
- Schiedsgerichte sind Gerichte, die nicht innerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit, aber von dieser gebilligt Rechtsstreite zwischen Parteien aufderen Bitten verhandeln und entscheiden bzw. schlichten
- Die Entscheidungen sind fur die Parteien bindend, konnen aber unter Umstanden von ordentlichen Gerichten uberpruft werden
- Abmahnnung
- In einem Abmahnschreiben setzt der Abmahnende den Domain-Inhaber davon in Kenntnis, dass er von einem Verstoß gegen marken- odernamensrechtliche bzw. wettbewerbsrechtliche Vorschriften durch den Abgemahnten erfahren hat.
- Für bestimmte Top Level Domains kann man internationale Schlichtungesetzliche Schuldverhältnisseerfahren, z.B. bei der WIPO anstrengen
- nicht für .de Domain
- Schiedsverfahren uber die .de Domain sind nur zulassig, wenn beide Parteien einwilligen
- Domains vermieten bzw. verpachten
- Wie Grundstucke in der realen Welt, kann man ?virtual real estate? auch anderen zur (zeitlich begrenzten) Nutzung freigeben, also vermieten bzw.verpachten
- Haftungsrechtliche Fragen mussen geregelt werden
- Was passiert, wenn der Domain-Pachter die Webseite mit rechtswidrigen Inahlten versieht?
- Marken und Namensrecht auch für User-Namen z.B. Facebook
- Ja, das Marken- bzw. Namensrecht gilt hier genauso
- Eine entsprechende Entscheidungspraxis wird sich vermutlich ganz ahnlich wie bei den Domain-Streitigkeiten herausbilden
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