
14641
- Täuschung über Tatsachen
- DefinitionHervorrufen von Fehlvorstellungen über Tatsachen
- Irrtum
- DefinitionJede Fehlvorstellung über Tatsachen
- Zweifel an der Wahrheit schließen einen Irrtum nicht aus
- Vermögensverfügung
- DefinitionJede bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens
- Vermögensverfügung durch einen Dritten
- 1. Ansicht = Verfügungstheorie Hiernach möglich, sofern eine rechtliche Befugnis vorliegt
- 2. Ansicht = Lagertheorie (h.M.) Sofern der Dritte im Lager des zu Schaden kommenden steht und eine Betreuungspflicht besteht / zumindest in der Vergangenheit bestand.
- wenn (-) an mittelbare Täterschaft gem. 25 I 2 Alt. denken
- Vermögensschaden
- Wichtig: Schadenkompensation beachten
- Möglichkeit des Eingehungsbetrugs beachten (+), wenn ein fälliger und durchsetzbarer Anspruch besteht
- generelle Rücktrittbetreitschaft hindert nicht, da Betrogener dies ggf. nicht weiß. Anders, wenn vorher ausdrücklich aufgeklärt über Rücktirttsmöglichkeit, dann h.M. (-)
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