Schema
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    • Täuschung über Tatsachen

      • Definition
        Hervorrufen von Fehlvorstellungen über Tatsachen

    • Irrtum

      • Definition
        Jede Fehlvorstellung über Tatsachen

      • Zweifel an der Wahrheit schließen einen Irrtum nicht aus

    • Vermögensverfügung

      • Definition
        Jede bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens

      • Vermögensverfügung durch einen Dritten

        • 1. Ansicht = Verfügungstheorie Hiernach möglich, sofern eine rechtliche Befugnis vorliegt

        • 2. Ansicht = Lagertheorie (h.M.) Sofern der Dritte im Lager des zu Schaden kommenden steht und eine Betreuungspflicht besteht / zumindest in der Vergangenheit bestand.

        • wenn (-) an mittelbare Täterschaft gem. 25 I 2 Alt. denken

    • Vermögensschaden

      • Wichtig: Schadenkompensation beachten

      • Möglichkeit des Eingehungsbetrugs beachten (+), wenn ein fälliger und durchsetzbarer Anspruch besteht

        • generelle Rücktrittbetreitschaft hindert nicht, da Betrogener dies ggf. nicht weiß. Anders, wenn vorher ausdrücklich aufgeklärt über Rücktirttsmöglichkeit, dann h.M. (-)

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