
16234
- Verpflichtungsklage
- Sachentscheidungesetzliche Schuldverhältnisseoraussetzungen
- I. Erföffnung des Verwlatungsrechtsweges
- 1. Aufdrängende Sonderzuweisung
- 2. Generalklausel § 40 I 1 VwGO
- a. Öffentlich-rechtliche Streitigkeit
- Interessentheorie -wenn sie Interessen der Allgemeinheit verfolgt. Subordinationstheorie - wenn sie ein Über-/Unterordnungesetzliche Schuldverhältnisseerhältnis zwischen Bürger und Staat voraussetzt Modifizierte Subjektstheorie - wenn sie einen Hoheitsträger gerade in seiner Funktion als solcher gegenüber dem Bürger einseitig berechtigt oder verpflichtet
- b. Nichtverfassungsrechtlicher Art
- DefinitionWenn zwei unmittelbar am Verfassungsleben beteiligte Organe, im Kern um Verfassungsrecht streiten
- c. Abdrängende Sonderzuweisungen
- Wenn trotz des Vorliegens der Voraussetzungen des § 40 I VwGO die Streitigkeit ausdrücklich einem anderen Gericht zugewiesen wird.
- II. Statthafte Klageart
- III. Klagebefugnis
- IV. Vorverfahren
- V. Form und Frist
- VI. Beteiligten- und Prozessfähigkeit
- Begründetheit
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