16234
    • Verpflichtungsklage

      • Sachentscheidungesetzliche Schuldverhältnisseoraussetzungen

        • I. Erföffnung des Verwlatungsrechtsweges

          • 1. Aufdrängende Sonderzuweisung
          • 2. Generalklausel § 40 I 1 VwGO
            • a. Öffentlich-rechtliche Streitigkeit
              • Interessentheorie -wenn sie Interessen der Allgemeinheit verfolgt. Subordinationstheorie - wenn sie ein Über-/Unterordnungesetzliche Schuldverhältnisseerhältnis zwischen Bürger und Staat voraussetzt Modifizierte Subjektstheorie - wenn sie einen Hoheitsträger gerade in seiner Funktion als solcher gegenüber dem Bürger einseitig berechtigt oder verpflichtet
            • b. Nichtverfassungsrechtlicher Art
              • Definition
                Wenn zwei unmittelbar am Verfassungsleben beteiligte Organe, im Kern um Verfassungsrecht streiten
            • c. Abdrängende Sonderzuweisungen
              • Wenn trotz des Vorliegens der Voraussetzungen des § 40 I VwGO die Streitigkeit ausdrücklich einem anderen Gericht zugewiesen wird.
        • II. Statthafte Klageart

        • III. Klagebefugnis

        • IV. Vorverfahren

        • V. Form und Frist

        • VI. Beteiligten- und Prozessfähigkeit

      • Begründetheit

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