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- Grundlagen zu
- Recht: Gesamtheit der staatl. garantierten Normen, soll menschliches Verhalten regeln (Recht im objektiven Sinne). Rechtsanspruch des Einzelnen (Recht imsubjektiven Sinne). Fast alle Rechtsnormen entstehen durch staatliche Setzung (positives Recht). Kaum noch Normen exisitent, die auf langjähriger Übung beruhen (Gewohnheitsrecht)
- Rechtsordnung ist Kulturprodukt (menschl. Handeln und Planen nicht vorgegeben). Zweck in modernen Rechtsordnungen, demokratische Zwecke zu verwirklichen (Sicherheit, Ordnung, Gerechtigkeit). Unterscheidung nötig zwischen Regelungen menschlichen Verhaltens (Sitte, Moral) und Rechtsquellen
- nach Rudolf v. Jhering: 'Zweckrationalität'
- Recht und Moral: Recht und Moral nicht deckungsgleich: Forderungen des Recht können moralisch Gebotenem entsprechen (z.B. Tötungesetzliche Schuldverhältnisseerbot). - oft aber moralisch neutral (z.B. Rechts- oder Linksfahrgebot: ist solange neutral, solange nur eine Regelung exisitiert). Bisweilen entspricht Recht individueller Moral, v.a., wenn moralische Vorstellungen innerhalb von Gesellschaft auseinander gehen (z.B. moral. Bewertung Schwangerschaftsabbruch nach §§218 ff. StGB). Rechtl. Regelung bleibt unberührt, solange Gesetzgeber tätig wird.
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