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    • Theorien

      • gemäßigte subj. Theorie

        • Täter ist, wer mit seinem Tatbeitrag nicht
          bloß fremdes Tun fördern will, sondern
          die Tat als eigene will

        • (-) subj. Kriterium ist zu unbestimmt

        • (-) Anstifter wäre ohne weiteres Täter

      • Tatherrschaftslehre

        • Täter ist, wer als Zentralfigur des Geschehens dieses
          'in den Händen hält' und die TB-Verwirklichung nach
          seinem Willen hemmen oder ablaufen lassen kann

          • Der Teilnehmer hingegen veranlasst od.
            fördert die Tat ohne Tatherrschaft als
            Randfigur des Geschehens

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