17292
    • Schema

      1. Prüfung des Tatnächsten

      2. Prüfung des anderen

        1. TB nicht alleine erfüllt

        2. Verwirklichung restlicher TBM durch andere

        3. Zurechnung der anderen Beiträge, § 25 II

          • gemeinsamer Tatplan
            • Setzt voraus, dass zwei od. mehr Personen
              sich verabredet haben, im gegenseitigen Ein-
              vernehmen gemeinsam bestimmte obj. Tat-
              beiträge zu verwirklichen und eine bestimmte
              Vorsatztat zu begehen
            • sukzessive Mittäterschaft
              • Mittäter schließt sich noch in
                Versuchsphase an
              • Mittäter kommt nach Tat hinzu, um
                weitere gemeinsam zu begehen
              • Mittäter schließt sich Dauerdelikt an
              • Mittäter kommt nach Tat hinzu
                (z.B. Beseitigung von Spuren)
          • gemeinsame Tatbegehung
            • Die Beteiligten haben zusammen Tatbeträge zu leisten
            • Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme' link='17291
        4. sonstige täterschaftsqualifizierende Umstände

        5. subjektiver TB

          • Exzess
            • Beteiligter geht über gemeinsamen Tatplan hinaus
            • Tatplan steckt Grenzen des gemeinsamen Wollens ab

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