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    • Schema

      • Tatobjekte

        • Wohnungen sind Räumlichkeiten, die bestimmungs-gemäß zur Unterkunft von Menschen dienen

          • auch Nebenräume, Keller,Treppenhaus etc.
          • Hotelzimmer
        • Geschäftsräume sind Räumlichkeiten, die dem Betrieb
          gewerblicher, wissenschaftlicher, künstlerischer oder
          ähnlicher Tätigkeiten dienen

        • Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück, das in äußerlich
          erkennbarer Weise mittels zusammenhängender, nicht un-
          bedingt lückenloser Schutzwehren gegen das beliebige
          Betreten gesichert ist

          • z.B. Verbotsschilder
      • Tathandlungen

        •  

        • Eindringen

          • Eindringen meint das Betreten gegen den Willen des Berechtigten
            mit mindestens einem Körperteil
          • Untervermietung
            • Untervermieter hat Hausrecht, ggf. aber nach
              § 138 BGB unbeachtlich
          • endender Mietvertrag
          • möglich durch un-
            echtes Unterlassen?
            • z.B. Vater hindert Sohn nicht am aktiven Eindringen
            • z.B. jeamdn dringt gegen Willen des Berechtigten, aber
              zunächst vorsatzlos/gerechtfertigt/entschuldigt ein,
              entfernti sich dann aber nicht
          • mehrere Be-
            rechtigte
        • Verweilen

    • Grundlagen zu

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