
17295
- Schema
- Tatobjekte
- Wohnungen sind Räumlichkeiten, die bestimmungs-gemäß zur Unterkunft von Menschen dienen
- auch Nebenräume, Keller,Treppenhaus etc.
- Hotelzimmer
- Geschäftsräume sind Räumlichkeiten, die dem Betrieb
gewerblicher, wissenschaftlicher, künstlerischer oder
ähnlicher Tätigkeiten dienen - Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück, das in äußerlich
erkennbarer Weise mittels zusammenhängender, nicht un-
bedingt lückenloser Schutzwehren gegen das beliebige
Betreten gesichert ist- z.B. Verbotsschilder
- Tathandlungen
- Eindringen
- Eindringen meint das Betreten gegen den Willen des Berechtigten
mit mindestens einem Körperteil - Untervermietung
- Untervermieter hat Hausrecht, ggf. aber nach
§ 138 BGB unbeachtlich
- endender Mietvertrag
- möglich durch un-
echtes Unterlassen?- z.B. Vater hindert Sohn nicht am aktiven Eindringen
- z.B. jeamdn dringt gegen Willen des Berechtigten, aber
zunächst vorsatzlos/gerechtfertigt/entschuldigt ein,
entfernti sich dann aber nicht
- mehrere Be-
rechtigte
- Verweilen
- Grundlagen zu
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