- Einwendungen Prüfungsaufbau
rechtshindernde
Einwendungen
Recht ist nie entstanden
Anspruch enstanden?
Vertragsschluss §§ 145f BGB f
Vertretungsrecht (§ 164ff. BGB )
Anfängliche Unmöglichkeit, § 311a BGBRechtfertigungsgründe (§§ 227, 228 BGB , 904)
rechtsvernichtende
Einwendungen
lassen bereits bestehenden
Anspruch wieder erlöschen
Anspruch erloschen
Vertragsauflösung / Vergleich
bei Dauerschuldverhältnissen die Kündigung
Abtretung, § 398 BGBGEstaltungsrechte
Einreden des
Prozessrechts
Einrede fehlender Kostenerstattung vorheriger Klagerücknahme (§ 269 VI BGB )
Einrede der Schiedsgerichtsklausel (§ 1032 BGB )
Einrede des Klagerücknahmeversprechens
rechtshemmende
Einreden
Anspruch besteht weiter, kann nur nicht
gerichtlich durchgesetz werden
Anspruch durchsetzbar
= Einrede i.S.d.
mat. Rechts
dauerhaft = 'peremptorische Einrede'
vorrübergehend = 'dilatorische Einrede'
müssen vor Gericht geltend gemacht werden
#
Bereicherungseinrede (§ 821 BGB )
Mängeleinrede (§ 438 IV BGB , V)
Stundung
Einreden des Bürgen aus Bürgschaftsvertrags
§§ 786, 770 BGB , 771
Einreden des Schenkers
Einreden aus § 242 BGB > Fallgruppen)
- unredlicher Rechtserwerb
- Rechtsmissbrauch
- venire contra factum proprium: Widerspruch zu früherem Verhalten
- Dolo agit: Verstoß gegen Treu und Glauben, wenn Leistung gefordert wird, die alsbald wieder zurückzuerstatten wäre
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