Gefahr Schema
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  • Gefahr

    • Gefahrenlagen iSd § 17 ASOG

      • objektive Gefahr

      • Anscheinsgefahr

        • Schema § 17: Vrss.

          • tatsächlich keine Gefahr
          • ex ante Sicht
          • Sicht des gewissenhaften, besonnenen und sachkundigen Beamten
        • Folge: Gleichstellung zu obj. Gefahr

          • Rechtmäßigkeit
      • Gefahrenverdacht

        • Schema § 17: Vrss.

          • unklare Sachlage
          • z.B.:Kinder spielen mit Gegenstand, der Handgranate oder Tennisball sein kann
        • Existenz

          • Ansicht 1: Minus an Wahrscheinlichkeit (BVerfG)
            • dann Behandlung wie Anscheinsgefahr
            • Je gr. der erwartete Schaden desto kl. Wahrscheinlichkeit notwendig
          • Ansicht 2: Aliud
        • Folge

          • lediglich Gefahrforscheingriffe zulässig
          • alles andere: rechtswidrig
      • Scheingefahr (Putativgefahr)

        • Schema § 17: Vrss.

          • tatsächlich keine Gefahr
            • kein subjektiver Gefahrenbegriff!
          • irrige, unvertretbare und damit pflichtwidrige Einschätzung

          • Beamte ist sich sicher
        • Folge: Rechtswidrigkeit

    • Konequenzen für

      • Kostentragungspflicht

      • Störereigenschaft

      • Verhältnismäßigkeit

    • Gefahrenstufen

      • normale = konkrete Gefahr

        • = wenn sich aufgrund eines konkreten, nach Ort und Zeit bestimmten oder bestimmbaren Sachverhalts Gefahren ergeben Einzelfall, vgl. § 17 I ASOG

      • abstrakte Gefahr

        • = eine nach allgemeiner Lebenserfahrung mögliche Sachlage die im Falle ihres Eintreten eine konkrete Gefahr wird

        • § 55 ASOG

      • gemeine Gefahr

        • = unbestimmte Anzahl von Personen

      • erhebliche Gefahr

        • = bedeutendes Rechtsgut

        • z.B.: §§16 IV, 18a I, SOG

      • Gefahr im Verzug

        • = ohne Einschreiten der Polizei wäre bedeutendes Rechtsgut

          mit hinreichender Warscheinlichkeit geschädigt

      • gegenwärtige Gefahr

        • = Einwirung des schädigenden Ereignisses hat begonnen - oder steht

          1) unmittelbar, 2) in allernächster Zeit, 3) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevor

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