
6121
- Gefahr
- Gefahrenlagen iSd § 17 ASOG
- objektive Gefahr
- Anscheinsgefahr
- Schema § 17: Vrss.
- tatsächlich keine Gefahr
- ex ante Sicht
- Sicht des gewissenhaften, besonnenen und sachkundigen Beamten
- Folge: Gleichstellung zu obj. Gefahr
- Rechtmäßigkeit
- Gefahrenverdacht
- Schema § 17: Vrss.
- unklare Sachlage
- z.B.:Kinder spielen mit Gegenstand, der Handgranate oder Tennisball sein kann
- Existenz
- Ansicht 1: Minus an Wahrscheinlichkeit (BVerfG)
- dann Behandlung wie Anscheinsgefahr
- Je gr. der erwartete Schaden desto kl. Wahrscheinlichkeit notwendig
- Ansicht 2: Aliud
- Folge
- lediglich Gefahrforscheingriffe zulässig
- alles andere: rechtswidrig
- Scheingefahr (Putativgefahr)
- Schema § 17: Vrss.
- tatsächlich keine Gefahr
- kein subjektiver Gefahrenbegriff!
irrige, unvertretbare und damit pflichtwidrige Einschätzung
- Beamte ist sich sicher
- Folge: Rechtswidrigkeit
- Konequenzen für
- Kostentragungspflicht
- Störereigenschaft
- Verhältnismäßigkeit
- Gefahrenstufen
- normale = konkrete Gefahr
- = wenn sich aufgrund eines konkreten, nach Ort und Zeit bestimmten oder bestimmbaren Sachverhalts Gefahren ergeben Einzelfall, vgl. § 17 I ASOG
- abstrakte Gefahr
- = eine nach allgemeiner Lebenserfahrung mögliche Sachlage die im Falle ihres Eintreten eine konkrete Gefahr wird
- § 55 ASOG
- gemeine Gefahr
- = unbestimmte Anzahl von Personen
- erhebliche Gefahr
- = bedeutendes Rechtsgut
- z.B.: §§16 IV, 18a I, SOG
- Gefahr im Verzug
= ohne Einschreiten der Polizei wäre bedeutendes Rechtsgut
mit hinreichender Warscheinlichkeit geschädigt
- gegenwärtige Gefahr
= Einwirung des schädigenden Ereignisses hat begonnen - oder steht
1) unmittelbar, 2) in allernächster Zeit, 3) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevor
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