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- GmbH auf fehlerhafter Vertragsgrundlage
- Fehler bei der Gründung / Vertragsänderung
- Fehler bei Gründung
- werden nicht eingetragen (ç 9c)
wenn doch
- Nichtigkeit nur gem. ç 75 I BGB
- starker Bestandsschutz
- Fehler bei Änderung
- werden nicht eingetragen (h.M.)
- wenn doch
- Heilung gem. ç 242 AktG analog
- Fehler bei ÂUebertragung von Anteilen
- Bestandsschutz nach Regeln des § 16 BGB
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