Bundestag Art. 38 ff. Schema
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  • Bundestag Art. 38 ff.

    • Anträge,

      Verfahren

      • Grundsatz der Diskontinuität

        der Legislaturperiode

        • bedeutet, dass alle Vorlagen, die noch nicht abge-

          schlossen worden sind, verfallen, vgl. § 125 GG GO BT

          • neuer BT soll nicht an die Vorlagen

            des alten BT gebunden sein

        • GOBT muss in erster Sitzung jeweils neu beschlossen werden

          • Ausdruck des Selbstorganisationsrechs, Art. 40 I 2

        • Arg.: die neuen Abgeordneten sind ja auch gar nicht informiert

        • Arg.: verfassungsrechtliches Gewohnheitsrecht

    • Fraktionen

      • (P) Rechtsnatur

        der Fraktionen

      • (P) Rechtsnatur

        von Koalitions-

        vereinbarungen

          • con.: nicht Exekutive, sondern Legislative!

        • a.A.: verfas-

          sungsR Vertrag

          • dies würde Bindungswirkung bedeuten

          • con.: Kernbereiche der pol. Verantwortung betroffen > keine Bindung

        • h.M.: polit. Absprache

          ohne Bindungswirkung

          • Arg.: die Koalitions-Partner gehen schon bei Absprache davon aus, dass

            sie bei veränderter Sachlage Entscheidung nach Opportunität fällen werden

        • in jedem Fall dürfen die Vereinbarungen nicht dem GG widersprechen

      • (P) zulässige Frak-

        tions-Disziplin vs.

        unzulässiger Zwang

        • Abwägung

        • Differenzierung

          • Gewissensentscheidung im Vordergrund?

            • z.B.: Stammzellen, Abtreibung

          • Art des

            Druckmittels

            • noch FraktionsDisziplin oder

            • schon FraktionsZwang (mit / ohne Sanktion)

        • vorgelagertes (P): ist Frak-

          tionsausschluss zulässig

          1. Eingriff in Freiheit des Mandats

            • grunds. Mandat nicht berührt, aber faktisch dann keine Mitwirkung mehr

          2. Rechtfertigung

            des Eingriffs

            • gewichtiger Grund, nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses

            • s.o.

      • (P) Qualität v. § 10 GG GOBT

        als 2. Sperrklausel

    • Zuständigkeiten

    • Funktionen

      • ungeschriebene

        • (+) sofern nicht Rechte anderer Organe beeinträchtigt oder geschriebene Regelungen umgangen werden

        • Schlichte Beschlüsse

          • Durch schlichten Parlamentsbeschluss kann etwa entschieden werden, 


            - in Budgetfragen (in der Bundesrepublik Deutschland allerdings vorwiegend durch Gesetz) 


            - über ein Misstrauensvotum, über eine Aufforderung an die Regierung 


            - über eine außenpolitische Erklärung


            - über einen Einsatz von Streitkräften


            - Feststellung eines Kriegsfalls oder Kriegserklärung 

          • kein Gesetz > keine Beteiligung des Bundesrats
          • keine andere Form, wie ein Gesetz oder Ratifikation, vorsehen

        • unverbindliche

      • geschriebene

        • Gesetzgebung

        • Kreation

          • bestimmt durch Wahlen die Zusammensetzung der obersten Bundesorgane

        • Kontrolle

          • Der Exekutive insb. der BR durch UA

    • einzelne

      Abgeordnete

      • Grundsätze,

        Art. 38 I 2

        • Totalrepräsentation

          • Vertreter des ganzen Volkes
        • Entschließungs- und

          Weisungsfreiheit

          • vgl. rechts, Spannungs-

            verhältnis zur Fraktion

        • Gleichheit

          des Mandats

          • (P) Zulässigkeit von Sonderzulagen für

            bes. Funktionsträger (z.B.: FraktnsVors.)

            • BVerfG: auf herausragende Funtions-

              träger zu beschränken, keine 'Laufbahn'

          • Differenzierung zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit d. BT zulässig

          • Art. 38 I 2 hat insoweit Vorrang vor Art. 3 GG

        • Freiheit des Mandats

          • Maßnahmen unzulässig, die Bestand und Dauer des Mandats beeinträchtigen bzw. inhaltliche Bindung der Mandatsführung bewirken
      • Sonder-

        rechte

        • Indemnität, Art. 46 I

          • Arg.: jeweils: Funktionsfähigkeit des BT

        • Immunität, Art 46 II

          • (P) Rechtsschutz

            gegen Aufhebung

            • e.A.: nein

              • Arg.: Sinn der Vorschrift, dass gerade Recht des Parlaments

            • h.M.: ja, Organstreit

    • Ausschüsse

      • (P) Anspr. von fraktions-

        losen Abgeordneten auf

        Ausschuss-Mitgliedschaft

        • e.A.: Rederecht

          und Stimmrecht

          • Arg.: Ausschuss als

            Spiegelbild des Plenums, 12 GOBT

          • Arg.: in Ausschüssen wird Großteil der Sacharbeit des BT geleistet

        • h.M.: nur be-

          ratende Funtion

          • Arg.: Spiegelbildverzerrung

          • Arg.: Fraktionsrechte in GOBT geregelt, bzgl.

            der hat BT aber weiten Ermessensspielraum

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