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- Realakte
- Typische Erscheinungsformen
- Tatsächliche Verrichtung
- Ausführungshandlungen
- Sonstige Verrichtungen
- Willenserklärungen
- Mit Regelungsgehalt
- Ohne Regelungsgehalt
- Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB analog
- h. M.: Zulässig, sofern unbestrittenundrechtskräftig vom zuständigen Gericht festgestellt
- a. A.: Stets zulässig
- Arg.: § 17 II GVG
- Statthafte Klageart: Allgm. Leistungsklage
- Informelles Verwaltungshandeln
- Typischerweise weitreichende faktische Bindungswirkung
- Als Handlungsalternative auch rechtsförmliches Vorgehen möglich
- Erscheinungsformen
- Vorverhandlungen: Tendenz zur Reformalisierung
- Konfliktmittlung im Verwaltungesetzliche Schuldverhältnisseerfahren: Konsens entfaltet massive faktische Bindungswirkung (Mediation)
- Normvollziehendeundvollzugesetzliche Schuldverhältnisseermeidende Absprachen: Vermeidung hoheitlicher Maßnahmen
- Normsetzende Absprachen: Vermeidung des Rechtsnormerlasses
- Rechtliche Anforderungen
- Vorbehalt des Gesetzes
- h. M.: Jedenfalls ausreichend:
- behördliches Verfahrensermessen iSv. § 10 VwVfG
- Ermächtigung zu rechtsförmlichen Verhalten (a-maiore-ad-minus)
- Wahrung der Zuständigkeitsordnung
- Einhaltung allgm. Verfahrensgrundsätze
- Untersuchungsgrundsatz, § 34 VwVfG (analog)
- Gebot unparteilicher Amtsführung, §§ 20 f. VwVfG (analog)
- Kopplungesetzliche Schuldverhältnisseerbot, § 56 II VwVfG analog
- Einhaltung spezialgesetzlicher Anforderungen
- Verfassungsrechtl. Schranken
- Beteiligung wegen des Gleichheitssatzes Drittbetroffener nötig, § 58 I VwVfG analog
- h. M.: Nein
- Arg.: Wahrung der EffektivitätundFlexibilität
- Rechtliche Erfassung
- Rechtliche Einordnung
- Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
- Vorbehalt des Gesetzes
- Gilt für alle Eingriffe unabhängig von der Form, in der sie ergehen
- Warnungen
- h. M.: Eingriff nur, wenn herabwürdigende/verzerrende Äußerung
- Rspr.: Selbst wenn Vorbehalt des Gesetzes gilt, Befugnis zur Warnung gem. Art. 65 GG
- Wahrung der Zuständigkeitsvoraussetzungen
- Ggf. Anhörungspflicht, § 28 VwVfG analog
- Spezialgesetzliche Anforderungen verfahrensrechtl.undmaterieller Art
- VHMK-Grundsatz
- Rechtsschutz: Allgm. Leistungsklage
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