Was ist juralib.de?
juralib.de ist eine Seite nach dem "hivemind" - Prinzip, das durch Wikipedia bekannt ist. Jeder, der sich kostenlos registiert, kann bestehende Mindmaps für alle User sichtbar ändern und neue Mindmaps einfügen. Ziel ist es, den gesamten deutschen Jura-Examensstoff online und in hoher Qualität darzustellen.
Warum mit Mindmaps lernen?
Viele Jurastudenten lernen mit Karteikarten, oder Mitschriften aus der Vorlesung. Nimm dir mal einen halben Tag Zeit und informiere dich in der Bibliothek oder dem Buchladen deines Vertrauens über Lerntechnik. Wir lernen immerhin 4-5 Jahre lang eine anfangs kaum übersehbare Menge an Wissen auswendig. Also sollte diese Zeit effektiv eingesetzt werden. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass im Vergleich zu traditionellen Lerntechniken (s.o.) der Einsatz von Mindmaps die erinnerte Informationsmenge im Schnitt um etwa 10% steigert.
Das bietet dir juralib.de:
Füge Mindmaps zu deinem Lernplan hinzu und werde automatisch nach einem Tag, einer Woche und einem Monat an's Wiederholen erinnert.
Erstelle private Mindmaps und teile sie mit deinen Freunden. Bei juralib.de gibt es den Mindmap - Editor kostenlos und einfach zu bedienen direkt im Browser. Durch tägliche Backups sind deine Daten bei uns absolut sicher.
Für besonders hartnäckige Probleme kannst du auf der Seite eigene Quizzkarten erstellen und dich so selber beim wiederholten Durchgehen kontrollieren.
Zulässigkeit
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Zulässigkeit (der Klage im Verwaltungsrecht)
BesondereVoraussetzungen
Anfechtungsklage
StatthaftigkeitGegenstand:
Klagebefugnis (§ 42 II VwGO)
- Hier idR schon Adressatenformel
Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO)
Frist: 1 Monat (§ 74 VwGO)
Klagegner, § 78
- Rechtsträgerprinzip: in HH immer FHH
VerpflichtungsklageVersagungsgegenklageBescheidungsklage
Gegenstand: VA(=begehrte Maßn.)/ nicht erledigt(hypothetisch)
- VA zu Realakt
- Versagungsgegenklage
Klagebefugnis (§ 42 II VwGO)
- Hier: Möglichkeit eines Anspruchs
Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO)
Frist: 1 Monat (§ 74 VwGO)
Klagegner, § 78
- Rechtsträgerprinzip: in HH immer FHH
AllgemeineLeistungsklage
Gegenstand: Vornahme Unterlasseneines Realakts
- Leistungsklage ist nicht gesetzlich geregelt aberin §§ 43 II, (111, 113 IV) VwGO vorausgesetzt
- Anspruch aus öR Vertrag
- Oder FBA / öR Unterlassungsanspruch
(P) Klagebefugnis§ 42 II VwGO analog
- Rspr.: erforderlich
- Arg.: VwGO kennt generell keine Popularklagen
- H.L.: nicht notw.
- Arg.: diese Funktion hat hier das RSB
- Kann dahinstehen, wenn subj. Recht des Kl. (also in Klausur: immer)
- Rspr.: erforderlich
Klagegner, § 78
Allg. RSB
- (P) Antrag bei Behördeim Vorfeld erforderlich?
- H.M.:nein
- Arg.: § 156 VwGO zeigt, dass dies nurauf Kostentragung Auswirkungen hat
- H.M.:nein
- Z.B. () wenn Satzungsänderung einer öR Körperschaft begehrt, weilwenn gem. § 43 rechtswidrig :RT: sofort Nichtigkeit der alten Satzung
- Bei vorb. Unterl.klage: bes. RSB
- (P) Antrag bei Behördeim Vorfeld erforderlich?
§ 43, allgemeineFeststellungsklage
Statthaftigkeit:Feststellung einesRechtsverhältnisses
- Rechtsverhältnis
- PersonSache/ PersonPerson
- Z.B.: nicht Satzung selbst, aber das sich aus ihr ergebende Rechtsverhältnis
- Self executing norm (Dosenpfand, Anflugrouten)
- In Begründetheit wiederholen: ist begr., wenn Rechtsvh. besteht / nicht besteht
- PersonSache/ PersonPerson
- Aufgrund einer ör Norm
- Konkreter Sachverhalt
- Rechtsverhältnis
Subsidiarität
- Arg.: sonst Umgehung der bes. Zulässigkeitsvoraussetzungen
- Ausnahme: Zweck derSubsidiarität greift nicht
- Z.B.: Geltendmachung v. Erlaubnisfreiheit
- Z.B.: Klage auf Normenerlass
- In VwGO nicht geregelt, § 47 nicht abschließend
- Selbstvollziehende VO (§ 47 ist nicht abschließend)
(P) Klagebefugnis§ 42 II VwGO analog
- Rspr.: erforderlich
- Arg.: VwGO kenn generell keine Popularklagen
- H.L.: nicht notw.
- Arg.: diese Funktion hat bei § 43 das RSB
- Kann dahinstehen, wenn subj. Recht des Kl. (also in Klausur: immer)
- Rspr.: erforderlich
Feststellungsinteresse
- Jedes rechtliche oder wirtschalftliche Interesse
- Aber nennen: Feststellungsinteresse iSd FFK
Allg. RSB
- (P) Antrag bei Behördeim Vorfeld erforderlich?
- H.M.:nein
- Arg.: § 156 VwGO zeigt, dass dies nurauf Kostentragung Auswirkungen hat
- DenkbareAnträge
- H.M.:nein
- (P) Antrag bei Behördeim Vorfeld erforderlich?
Klagegner
Fortsetzungsfeststellungsklage
AllgemeineVoraussetzungen
Verwaltungsrechtsweg
AufdrängendeSonderzuweisung
- § 54 BeamtStG
- Ehemals § 126bundesratRG
- § 54 BeamtStG
§ 40 VwGO
- A) öRechtli. Streitigkeit
- I) was ist Klagegenstand?
- Ii) was ist streitentscheidende Norm?
- Iii) ist diese öffentlich rechtlich?
- B) nichtverf.rechtl. Art
- 'doppelte Verfassungsunmittelbarkeit'
- = 2 Verfassungsorgane streiten sich
- 'doppelte Verfassungsunmittelbarkeit'
- Problemfälle: bei teilweisem privatR. Handeln
- 2 Stufen Theorie
- Z.B.: Vergabe von Subventionen
- Z.B.: Zulassungsansprüche zu öffentlichen Einrichtungen/
- A) öRechtli. Streitigkeit
AbdrängendeSonderzuweisung
- = ordentliche Gerichte zuständig
- Z.B. § 62, 68 OWiG
- Art. 34 GG
- Z.B. § 23 IEGGVG
- Prävention im Polizeirecht
- Gefahrenabwehr :RT: ÖR
- Repression im Polizeirecht
- Strafverfolgung (Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft) :RT: Ordentlicher Rechtsweg
- (P) Doppelfunktionale Maßnahmen
- Prävention im Polizeirecht
Zuständigkeit
Sachlich (§ 45 ff. VwGO)
örtlich (§ 52 VwGo)
Beteiligtenfähigkeit,Prozessfähigkeit(§§ 61, 62 VwGO)
Kläger ist beteiligtenfähig gem. § 61 Nr.1
- Ggf. § 124 HGB, § 13 GmbHG
Gesellschaft wird gem. § 62 III gerichtlich vertreten (§ 125 HGB, § 35 GmbHG)
Stadt als jur. Person des öRechs gem. § 61 Nr.1 beteiligtenfähig
Sie wird gem. § 62 III von der zust. Behörde vertreten
(P) jur. Personendes EUAuslands
- E.A.: Sitztheorie
- H.M.: Gründungstheorie
- Es kommt auf Rechtsfähigkeit in Heimatland an
- Vgl. (P) pers. Schutzbereich von GG
Statthaftigkeit
Nach Klagebegehren88 VwGO
- Ggf. Umdeutung :RT: das Gericht ist nicht an den Klageantrag gebunden
- Ausdruck des effektiven Rechtsschutzes Art. 19 IV GG
Bei Vorgehen gegenmehrere Maßnahmen
- XY verfolgt 2/3/4 verschiedene Klagebegehren, die gesondert zu prüfen sind ...
- Und dann für jede Maßnahme bei den Folgepunkten differenzieren
- Vgl. auch § 44 VwGO
(P) isolierte Anfechtung von RIP
(P) isolierte Anfechung von Nebenbestimmungen
(P) eine oder zwei Verpflichtungsklagen bei § 51
Tags:
Voraussetzungen, Prüfung, Rechtsfolgen, Anspruch, Schema, Jura, Studium, Mindmap, Übersicht, Aufbau
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