§ 25 GVG
Der Richter beim Amtsgericht entscheidet als Strafrichter bei Vergehen,
- 1. wenn sie im Wege der Privatklage verfolgt werden oder
- 2. wenn eine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von zwei Jahren nicht zu erwarten ist.
Der Richter beim Amtsgericht entscheidet als Strafrichter bei Vergehen,