Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - Deliktsrecht
Frage 6 von 16
5 Prüfungspunkte zur Haftung für Verrichtungsgehilfen (§ 831), Meinungsstreit?
-
Weisungsgebundenheit
-
Geschäftsherr kann Tätigkeit jederzeit beschränken, entziehen oder nach Zeit und Umfang bestimmen
-
auch höhere Angestellte oder Selbstständige bei Einbindung in die Organisation (-) Bei Personen die "über sich" frei verfügen können
-
(+) Vertreter des Arztes im Notfalldienst
-
-
-
Widerrechtliche Schadenszufügung (§§ 823 ff. BGB !! des VG)
-
kein Verschulden des Gehilfen notwendig aber keine Haftung bei objektiv fehlerfreiem Verhalten
-
Arg: Auch wenn GF selbst gehandelt hätte würde keine Haftung bestehen
-
Arg. Schutzzweck der Norm
-
§ 831 BGB (-) bei Verkehrsunfall falls AN sich verkehrsgerecht verhalten hat
-
-
(+) wird vermutetAusnahme §§ 827, 82 BGB
-
Arg.: keine Einschränkung im Wortlaut
-
-
(A) subjektiver Vorwurf gehört zum TB bsp. § 823 II BGB iVm Schutzgesetz
-
-
Übertragung eines Geschäfts vom Geschäftsherrn
-
bei Ausübung eines öffentlichen Amtes § 839 BGB
-
-
Handeln in Ausführung der Verrichtung
- keine Exkulpation


